Leverkusen Leverkusener wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt

Leverkusen · Ein 39-jähriger Leverkusener stand jetzt vor Gericht, weil er im vergangenen Jahr kinderpornografische Schriften bezogen, besessen und verbreitet haben soll. Konkret: Der Leverkusener soll ein Dreivierteljahr lang über 263 dieser Schriften gesammelt haben, die ein "tatsächliches Geschehen" zeigen, und über 180 kinderpornografische Bilder. Außerdem sind bei der Durchsuchung im Haus seiner Eltern in Wiesdorf zwei entsprechende Videos gefunden worden. Laptop sowie Handy des Angeklagten wurden beschlagnahmt.

Der Arbeitslose hat im September 2015 "im Sekundentakt kinderpornografische Bilder verschickt", warf die Staatsanwaltschaft ihm vor. Der 39-Jährige gestand die Tat. Er berichtete in der Verhandlung am Amtsgericht, dass er sich im TV-Chat "aus Langeweile" angemeldet habe und dort auf eine Whatsapp-Gruppe gestoßen sei, die ganz verschiedene Bilder ausgetauscht habe - ohne Nachfrage. Auch Pornografisches von sechs- bis zehnjährigen Kindern. Als ein anderes Chatmitglied ihn nach Bilder gefragt habe, habe er ihm "die letzten zehn geschickt", die er bekommen hatte. Er habe lediglich "vergessen, die Bilder zu löschen".

Richterin Hilbert-Stegemann glaubte dem Angeklagten nicht, dass es ihm nur "um Spannung" ging. Sie machte dem 39-Jährigen das Schicksal der Kinder deutlich. "Weil es Menschen wie Sie gibt, die sich das angucken", leitete die Richterin ein und wies dann daraufhin, dass er verurteilt wird, weil das Sammeln und Anschauen solcher Bilder den Markt der Kinderpornografie fördere.

Da der Angeklagte ein Ersttäter ist, wurde nicht die eigentliche Freiheitsstrafe, die für solche Vergehen vorgeschrieben ist, von der Staatsanwaltschaft gefordert, sondern zwei Jahre Haft auf Bewährung und 200 Gemeinnützige Stunden. Die Richterin verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, 100 Sozialstunden und Sexualtherapie, um herauszufinden, ob der Leverkusener nicht doch eine pädophile Neigung hat, die behandelt werden muss.

(sabl)
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