Verbraucherzentrale warnt vor falschen Wohnungsanzeigen Internet-Betrüger nehmen Opfern alles, auch die Identität

Leverkusen · Die Verbraucherzentrale Leverkusen warnt vor Betrügern und Fälschern, die auf Internetplattformen Wohnungssuchende schädigen, bis hin zum Identitätsdiebstahl.

Mit gefälschten Wohnungsanzeigen locken Kriminelle online ihre potenziellen Opfer, um persönliche Daten und Vorauszahlungen für Miete und Kaution zu ergattern.

Foto: dpa-tmn/Sina Schuldt

Fälscher und Betrüger nutzen den auch in Leverkusen weiter angespannten Wohnungsmarkt für kriminelle Machenschaften im Internet. Mit gefälschten Wohnungsinseraten auf den einschlägigen Portalen machen sie Kasse mit der Notlage von Wohnungssuchenden. „Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung“, erklärt Ayten Öksüz, Expertin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale. „Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen.” Die Expertin erklärt, wie man sogenannte Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei der Weitergabe personenbezogener Daten achten sollten.

Fake-Fotos Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen seien ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten könnten ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. „Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet“, sagt Öksüz.. Um diese Masche zu entlarven, können die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.

Nichts überweisen Eine häufige Masche ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen kann. Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar.

Sensible Daten Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche von Eigentümer oder Makler in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangt wird. Dazu gehören Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele forderten auch eine Kopie des Personalausweises. „Dazu haben sie allerdings keine Berechtigung“, sagt Öksüz. „Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reicht es aus, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen.“ Betrüger können die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. Auf der Gehaltsabrechnung sind beispielsweise Daten wie Kontoinformationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung. Kriminelle können sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben und über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen informieren. Erst mit der ausbleibenden Gehaltszahlung fällt der Betrug dann häufig auf. Verbraucher sollten grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Daten sein. „Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung“, sagt die Verbraucherschützerin. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrages unvermeidlich sei, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden. Auch kann ein Vermerk, der quer auf der Kopie angebracht wird, wie „Für Wohnungsbewerbung“ einem möglichen Missbrauch vorbeugen. Das gilt auch für Gehaltsnachweise.

Betrug melden Wenn Verbraucher Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten sie keine falsche Scham haben und sich in jedem Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und Anzeige zu erstatten. Zur Beweissicherung sollte die Korrespondenz mit dem Betrüger aufbewahrt und der Anzeige beigelegt werden. So könnten Betroffene auch gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.