Leverkusen Leverkusener Regeln für das Schneeschippen

Leverkusen · Beim jüngsten Blitzeis-Tag reagierten viele Leverkusen (wie der Rest von NRW) geschockt. "Bleibt daheim, es ist irre glatt", schrieb eine Nutzerin auf unserer Internetseite rp-online. "Warum streut die Stadt nicht die Gehwege?", ein anderer. 27 Fußgänger stürzten so stark, dass der Rettungsdienst sie in die Klinik fahren musste. Wir zeigen heute die zehn wichtigsten Regeln für das Schneeschippen auf.

Leverkusen: Leverkusener Regeln für das Schneeschippen
Foto: Miserius Uwe

Klar ist: Für die öffentlichen Gehwege sind die Anwohner oder Grundstücksanlieger verantwortlich. Übrigens im Winter wie im Sommer. Das ist eindeutig in der städtischen Satzung festgelegt.

Wer keinen Schnee räumt und die Rutschgefahr nicht durch Sand oder Granulat beseitigt, kann zu einem Bußgeld bis 500 Euro verdonnert werden. In den letzten Jahren hat das städtische Ordnungsamt diese Strafe aber noch nie verhängt, sagte gestern eine Stadtsprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Schlägt aber ein Fußgänger auf einem glatten Gehweg hin, könnten Krankenkassen und andere Versicherungen den verantwortlichen Grundstückseigentümer in Regress nehmen. Grundsätzlich zumindest, warnt die Stadt.

Die Beschwerden Was macht die Stadt bei telefonischen Beschwerden über rutschige Gehwege? Die Stadt bittet zuerst den Anrufer, direkt den betreffenden Grundstückeigner anzusprechen, denn dies sei der schnellste Weg, dass der Gehweg begehbar gemacht wird.

Die Beweislage Dazu schrieb uns die Stadt gestern: "Offiziell können wir solchen Beschwerden (über rutschige Gehwege) nur nachgehen, wenn wir Belege oder die schriftliche Beschwerde des Nachbarn haben, vor allem muss die Örtlichkeit genau beschrieben sein." Dann gehe das Ordnungsamt dem auch nach.

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Akute Gefahr Wenn direktes Handeln erforderlich ist, beispielsweise wenn schwere Eiszapfen an einer Dachrinne hängen, alarmiert das Ordnungsamt sofort die Feuerwehr. Dies passiert hin und wieder, bestätigt die Stadtsprecherin.

Die Winterdienstregeln der städtischen Satzung zum Streuen und Räumen:

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Foto: Johannes Bornewasser

Wann: Geräumt werden muss werktags 7 bis 20 Uhr, sonntags und feiertags 9 bis 20 Uhr. Die Gehwege müssen also bis 7 bzw. 9 Uhr bearbeitet sein.

Wer: Anwohner bzw. der Grundstückseigentümer

Was: alle Gehwege, bei Straßen ohne Gehweg auch ein Stück Fahrbahn.

Wie: Freigeräumt und gestreut werden muss der Gehweg auf einer Breite von einem Meter. Dies muss unverzüglich bei Glätte und Schnee geschehen. Auch mehrfach am Tag.

Nachts: Zwischen 20 und 7 Uhr bzw. 9 Uhr besteht keine generelle Winterdienstpflicht, sagt die Stadt. Dies gilt übrigens auch für den städtischen Streudienst für Fahrbahnen (Dazu ein Bericht morgen).

Schneelagerung: Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen gebracht werden. Der Schnee von Gehwegen soll möglichst auf dem Bürgersteigbereich neben der Straßenkante liegen. Wo dies nicht möglich ist, soll der Schnee so an den Fahrbahnrand geschoben werden, dass der Straßenverkehr möglichst wenig behindert wird.

Was noch: Ist der Schnee weg, muss der Gehweg von Sand oder Granulat gereinigt werden, weil sonst ebenfalls Rutschgefahr besteht. Interessant: Auch ohne Schnee und Eis ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, wöchentlich den Bürgersteig zu kehren und auch von Pflanzen zu befreien.

Sicherheitscheck: Die Stadt legte fest, dass die Rinnsteine, die Gullys und die Hydrantenanschlüsse (ovale Gussdeckel) von Schnee und Eis freizuhalten sind.

Verboten: Salz darf grundsätzlich nicht gestreut werden. Ausnahme: Gefällebereiche.

Für den Notfall: Die städtischen Technischen Betriebe (TBL) sind bei Fragen zum Winterdienst über das Bürgertelefon 0214 406 6910 zu erreichen.

Zum Schluss: Die Stadt Leverkusen will im Frühjahr bei der Winterdienstbilanz auf die Pflichten der Bürger eingehen. Als Reaktion auf unsere Recherche, bei der wir über die wütenden Facebook-Kommentare am Blitzeis-Tag berichteten, hat die Stadt gestern nochmals auf die städtischen Winterdienstregeln auf der Stadt-Internetseite www.leverkusen.de und auf der städtischen Facebookseite "Leverkusen" hingewiesen. Die Erkenntnis dabei ist: Bei erstem Schnee und Glatteis sind alle immer überrascht, dass Winter ist. Viele kennen die Streupflicht der Bürger nicht oder haben sie schlicht vergessen.

Foto: Uwe Miserius

(RP)
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