Leverkusen Leverkusener Messerstecher muss für vier Jahre ins Gefängnis

Leverkusen · Den Tatbestand eines versuchten Totschlags sah die Große Strafkammer des Landgerichts Köln als nicht erfüllt an, aber die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beschert dem 30-jährigen Syrier eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre gefordert. Es ging um diesen Fall: Im August 2013 kam es am Rande der Opladener Bierbörse zu einer Schlägerei, bei der der Angeklagte sein Messer zog und einen 24-Jährigen lebensgefährlich verletzte.

Dem Angeklagten wurde vor allem zur Last gelegt, dass er trotz einer Bewährungsstrafe ein Messer bei sich trug. Denn ebenfalls wegen einer Messerattacke hatte das Amtsgericht den Syrier erst vier Monate zuvor zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ohne Messer wäre es wohl bei einer handfesten Schlägerei ohne strafrechtliche Aufarbeitung geblieben. Die Richterin warf dem jungen Mann vor, dass er auch hätte wissen müssen, dass Alkohol ihn aggressiv mache.

Nach eigenen Angaben habe er am Tattag nicht nur sehr viel Alkohol konsumiert, sondern auch Drogen zu sich genommen. Das wurde ihm als "vermindert schuldfähig" angerechnet. Auch die Tatsache, dass die Aggression offenbar von den vier jungen Männern in der Nähe des Parkplatzes eines Baumarktes an der Bonner Straße ausging, von denen einer seiner Freundin hinterher gepfiffen habe, habe die Strafe des Angeklagten gemindert.

Zwar habe der Angeklagte mehrfach auf sein Opfer eingestochen, als es auf dem Boden lag, dabei aber keine Tötungsabsicht gehabt. Gleichwohl waren Stiche in die Lunge und die Milz lebensbedrohlich. Dabei haben sowohl Täter wie Opfer Glück gehabt, dass eine Notoperation im Klinikum schnell ausgeführt werden konnte und gravierende Spätfolgen nicht zu befürchten seien.

Der Schwerverletzte war auch kein unbeschriebenes Blatt, der noch verletzt auf dem Boden liegend einem Kumpel die mitgeführten Drogen zusteckte und bat, nicht die Polizei zu rufen. Er hat einige Vorstrafen unter anderem wegen Körperverletzung. Das erklärt, warum er vor Gericht nur unzureichende Angaben machte und seine Begleiter offensichtlich unwahre Aussagen machten.

Die Richterin redete dem Syrier, der nicht lesen und schreiben kann, ins Gewissen, die Haft zu einem Schulabschluss zu nutzen. Das sei seine allerletzte Chance. Ansonsten müsse er nach Verbüßung der Haft unter Umständen sogar mit einer Ausweisung rechnen.

(sg-)
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