Hunderte Anträge Anwohner der A1 fordern Lärmschutz

Leverkusen · 336 Anträge auf nachträgliche Maßnahmen gingen bei der Bezirksregierung ein. Bis Ende März soll es Antwort geben.

 Anwohner der A1 pochen auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen.

Anwohner der A1 pochen auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Die Initiative „Lev kontra Raststätte“ wartet gespannt auf Ergebnisse beim Thema Lärmschutz, das die Initiative seit knapp sechs Jahren vorantreibt. 2013 hatte „Lev kontra Raststätte“ alle Bürger entlang der A1, also von Lützenkirchen bis zum Kreuz über „ihr Recht informiert, einen so genannten nachträglichen Lärmschutz zu beantragen“, sagt Peter Westmeier von der Initiative. „Rund 200 Anträge haben wir koordinierend bei der Bezirksregierung eingereicht, mindestens 100 bis 200 Anträge gingen einzeln und gesondert dort ein.“ Dann sei vereinbart worden, eine anhängige Klage zu dem Thema aus Dürscheid (gehört zu Burscheid) abzuwarten. „Die aber ist längst verhandelt, gerührt hat sich die Bezirksregierung bis heute nicht“, sagt Westmeier.

Grundlage für die Anträge auf nachträglichen Lärmschutz ist der Ausbau der A1 von zwei auf drei Spuren zwischen dem Kreuz und Burscheid Mitte der 1980er Jahre. 2007 entschied das Bundesverwaltungsgericht, „dass die Bürger 30 Jahre lang das Recht auf einen verbesserten Lärmschutz haben, wenn der beim Ausbau prognostizierte Lärm um mindestens 2,1 dB überschritten wird“, erläutert Westmeier.

Die damaligen Lärmprognosen hätten sich nur auf bis zu 15 Jahre erstreckt. Die Entwicklungen in der Mobilität und gerade im Schwerlastverkehr ist aber nach 30 Jahren soweit vorangeschritten, dass die Prognosen der Realität nicht mehr gerecht werden . Von Mitte der 80er Jahre bis 2013, das sind nicht ganz 30 Jahre, „und insofern sind die Anträge noch in der Frist gestellt worden“, betont Peter Westmeier.

Anfang März 2018 schrieb er die Behörde an. Und die reagierte ziemlich flott mit der Information, dass „die Bescheidung der Lärmschutzanträge im April/Mai erfolgen soll. Es passierte aber nichts“. Peter Westmeier ließ nicht locker. Am 4. September hakte er nach. Antwort: „Die Messergebnisse sollen nunmehr durch das beauftragte Ingenieurbüro vorliegen. Nach Beurteilung durch den Landesbetrieb sollen der Bezirksregierung die Ergebnisse noch im September übersendet werden. Dann werden wir unmittelbar die Anträge bescheiden“, schrieb ein Mitarbeiter der Bezirksregierung zurück.

Bis heute aber, sagt der Initiativen-Sprecher, gebe es weder einen neuen Sachstand, noch eben jene Bescheide. „So kann man mit den Bürgern nicht umgehen. Unseres Erachtens gibt es viele Anwohner, die ein Recht auf verbesserten Lärmschutz haben. Augenscheinlich versucht man das aber auszusitzen. Diese Verzögerungstaktik von jetzt mehr als fünf Jahren ist mehr als dreist“, sagt Westmeier. Man könne fast meinen, es bestehe eine Verbindung zu besagter Rastplatz-Suche, denkt Westmeier laut. Denn die Rastanlage würde neue Lärmschutzberechnungen erfordern. Westmeier klingt entschlossen, wenn er formuliert: „Weitere Verzögerungen werden wir nicht akzeptieren. Andernfalls werden wir die Antragsteller auffordern, ihr Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen.“

Die Bezirksregierung bestätigt den Eingang von 336 Anträgen auf nachträglichen Lärmschutz auf dem Streckenabschnitt Leverkusen. Es handele sich aber um ein sehr komplexes Verfahren. „Neben dem Lärmgutachten sowie der Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wurden zur endgültigen Entscheidung der Anträge noch Informationen seitens der Baubehörden benötigt“, teilte die Bezirksregierung am Freitag mit.

Das Bauamt der Stadt Leverkusen habe diese Informationen der Bezirksregierung Köln jedoch erst am 21. Januar vorgelegt, so dass erst seit diesem Zeitpunkt alle entscheidungsrelevanten Unterlagen hinsichtlich der Ortslage Leverkusen vorliegen. „Die Anträge werden nun durch die Bezirksregierung Köln abschließend geprüft. Wir gehen davon aus, dass diese spätestens bis zum Ende des Monats März bearbeitet und die Bescheide versandt werden.“

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