Überschwemmtes Zeltlager in Südfrankreich Lagerleiter trauern und wehren sich gegen Vorwürfe

Saint-Julien-de-Peyrolas/Leverkusen · Nach der Identifizierung der Leiche eines 66-jährigen Betreuers melden sich die Leiter des Camps mit einer Pressemitteilung. Sie trauern um den „Verlust eines Mitarbeiters und Freundes“ und wehren sich gegen sie persönlich erhobene Vorwürfe und gegen „Vorverurteilung“.

 Das zerstörte Zeltlager an der Ardèche  - zu spät evakuiert? Nun wehren sich die Lagerleiter gegen Vorwürfe.

Das zerstörte Zeltlager an der Ardèche - zu spät evakuiert? Nun wehren sich die Lagerleiter gegen Vorwürfe.

Foto: Jugendförderung St. Antonius

„Wir haben nun traurige Gewissheit und sind alle zutiefst betroffen über den Verlust unseres ehrenamtlichen Mitarbeiters und Freundes“, schreibt Jörg Esser, erster Vorsitzender des Vereins „Jugendförderung St. Antonius Leverkusen“. Auch Michael Prenzlow, zweiter Vorsitzender des Vereins, ist „erschüttert über den Tod seines Kollegen und Freundes“. Prenzlow: „Wir sind in Gedanken bei seinen Angehörigen und wünschen ihnen in der bevorstehenden schweren Zeit viel Kraft“. Der Verstorbene hinterlässt zwei erwachsene Kinder. Der Verein habe inzwischen vielfältige Angebote zur Traumabewältigung der Kinder organisiert. „Neben der Trauer um den Freund geht es den Organisatoren nun darum, mit allen Teilnehmern des Zeltlagers die erlebte Naturkatastrophe möglichst gut zu verarbeiten“, heißt es. Auch sei ein gemeinsamer Spielenachmittag für rund 100 Kinder umgesetzt worden.

Die Camp-Organisatoren sind „irritiert von der Berichterstattung und über die „kursierenden Falschdarstellungen in den Medien“. So habe man angeblich die Veranstalter 48 Stunden vor Eintritt der Starkniederschläge gewarnt und auf eine drohende Überschwemmung des Feriencamps hingewiesen. Esser und Prenzlow stellen klar: „Wir wurden zwar vorab telefonisch vom benachbarten Campingplatz über eine zu erwartende erhöhte Niederschlagsmenge informiert, und uns wurde kurz vor dem Ereignis mitgeteilt, dass es in dem im Sommer ansonsten ausgetrockneten Zulauf neben dem Zeltplatz zu einem Wasseranstieg kommen kann. Von einem Hinweis auf eine bedrohliche Überflutung unseres Zeltplatzes war aber niemals die Rede.“

Auch wenn sich das Team zunächst keiner lebensbedrohenden Gefahr ausgesetzt sah, so habe man den Hinweis auf einen Anstieg der Wassermenge im ansonsten ausgetrockneten Zulauf der Ardèche ernst genommen und reagierte umgehend. „Maßnahmen zur kontinuierlichen Kontrolle der Wasserstände wurden getroffen und der Wetterbericht regelmäßig verfolgt. In mehreren einberufenen Leiterrunden wurde entschieden, wie man auf die sich verändernde Wettersituation eingeht, um alle Teilnehmer optimal zu schützen“, heißt es in der Mitteilung. „Die Heftigkeit der Naturkatastrophe war nicht erkennbar, eine bessere Vorbereitung auf die Situation nicht möglich.“ Als eine große Flutwelle den Platz überschwemmte, habe man umgehend reagiert und den Platz zusammen mit der alarmierten Feuerwehr evakuiert. „Für uns hatte die Sicherheit der Kinder oberste Priorität. Als wir merkten, dass die Wassermassen heftiger wurden, riefen wir die Feuerwehr zu Hilfe“, erklärt der erste Vorsitzende des Vereins.

Esser und Prenzlow sind auch über den Umgang mit ihnen und „die quasi erfolgte Vorverurteilung sehr schockiert“. - „Wir wurden nach der Naturkatastrophe inhaftiert und nach zwei Tagen in einer Zelle dem Richter in Handschellen vorgeführt wie Schwerverbrecher“, so Esser. „Wir waren quasi schuldig bis zum Beweis unserer Unschuld“, ergänzt Prenzlow. „Die französische Gesetzgebung sieht bei einem im Raum stehenden Organisationsverschulden in einem Unglücksfall wie diesem eine ,Mise en cause’-Anklage vor. Bei diesem Verfahren werden Beschuldigte zunächst bis zu 48 Stunden inhaftiert, um sie einem Richter vorzuführen“, erklärt Esser. Die deutsche Gesetzgebung würde hier zunächst eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung anstoßen. Nur im Falle einer Schuldfeststellung in einem ordentlichen Verfahren könnte dann eine Haftstrafe folgen.

Die beiden Organisatoren hätten „dem Gericht ihre Unschuld eindeutig nachweisen“ können und alle „im Raum stehenden Vorwürfe komplett entkräftet“. Aus diesem Grund sei am Samstag, 11. August, eine Entlassung erfolgt unter der Auflage, das Department Gard bis zum Freitag, 17. August, zu verlassen. Darüber hinaus müsse man sich für Rückfragen zur Verfügung halten.

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