Leverkusener Energieversorger EVL: kurzfristige Entlastung, doch bald wird es teurer

Leverkusen · Der Leverkusener Energieversorger empfiehlt trotz kurzzeitiger Entlastungen die Abschlagszahlungen nicht zu senken. Denn spätestens zum 1. Januar steigen die Preise für Strom und Gas.

 Auch in Leverkusen sind mittelfristig Preissteigerungen für Strom und Gas zu erwarten.

Auch in Leverkusen sind mittelfristig Preissteigerungen für Strom und Gas zu erwarten.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Leverkusener Strom- und Gaskunden können nach Angaben des städtischen Energieversorgers EVL kurzfristig mit Entlastung rechnen. 

Umsatzsteuersenkung Die EVL rechnet die zum 1. Oktober  von der Bundesregierung beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit dieser Woche und rückwirkend für den gesamten Monat ab. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet, gilt für den Gas- und Fernwärmeverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Gasbeschaffungsumlage Kommende Woche hätte die EVL die eigentlich zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) weitergereicht. Das  Vorhaben der Bundesregierung entfällt nun, so dass die Energieversorgung Leverkusen zum 1. November lediglich die in den Preisanpassungsschreiben angekündigte Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh erhebt.

Abschläge Die EVL rät Kunden, die zum 1. Oktober erhöhten Abschläge jetzt nicht anzupassen. Da, anders als bei der Gas-Preisanpassung zum 1. Oktober mit der angekündigten Gasbeschaffungsumlage, keine automatische Abschlagserhöhung erfolgt ist, rät die EVL von einer Senkung ab. Auch wenn die Umsatzsteuer sinkt, werde der neue Abschlag aufgrund weiter steigender Preise in vielen Fällen nicht ausreichen. Weitere Preiserhöhungen beim Strom und Gas voraussichtliche zum 1. Januar 2023 kündigt die EVL jetzt schon an, kalkuliert zurzeit aber noch die Preise.

Hilfen Das Thema „Deckel“ oder „Bremse“ für die Gaspreise wurde von der Bundesregierung gesetzt, konkrete Informationen oder Gesetzesentwürfe existierten jedoch noch nicht. „Daher kann die EVL auch noch keine Auskunft zum Thema geben und bittet von Anfragen zum Thema an die Kundenberaterinnen und Kundenberater im City Point abzusehen“, heißt es weiter.

Beratung Für Fragen bei den Energiepreis-Themen stehen  Berater im EVL-Kundencenter im City Point persönlich oder am Telefon unter 0214/8661661 zur Verfügung. Ebenso gibt es Infos über den Blog evl-erleben.de und die EVL-Homepage evl-gmbh.de/energiekrise.

(bu)
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