„Freund“ mit Messer getötet Leverkusener (20) erhält sechs Jahre Haft nach Totschlag

Leverkusen · Die sechs Jahre Haft, die das Kölner Landgericht am Mittwoch verkündete, kann der zwanzigjährige Mann aus Alkenrath weniger als Strafe denn als letzte große Chance für sein weiteres Leben verstehen.

 Das Landgericht verurteilte den Angeklagten (20) zu sechs Jahren Haft.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten (20) zu sechs Jahren Haft.

Foto: ddp

Am 28. März hatte er nach einer Auseinanderersetzung und Schlägerei mit einem Küchenmesser dem 23-jährigen Opfer zwei tödliche Stiche versetzt. Die Verurteilung nach Jugendstrafrecht sollte der  Angeklagte als Möglichkeit verstehen, aus seinem bisher völlig verkorksten Leben noch etwas Sinnvolles zu machen, ließ die Vorsitzende Richterin in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung durchblicken.

Schon der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer den Antrag auf sechs Jahre damit begründet, dass sowohl die Allgemeinheit als auch der Angeklagte selbst zu schützen seien. Der bisherige Verlauf seines Lebens lasse nämlich kaum erwarten, dass er aus eigenem Antrieb auf den rechten Pfad komme; alle bisherigen Maßnahmen – und das waren nicht wenige – haben nicht gefruchtet. Jetzt solle er in der Justizvollzugsanstalt die Angebote annehmen und mindestens seinen Hauptschulabschluss und womöglich eine Berufsausbildung nachholen. In vier Jahren, wie von den Verteidigern  vorgeschlagen, ließe sich das allerdings nicht bewerkstelligen – daher sechs Jahre.

Das Geschehen am 28. März an der Wilhelm-Leuschner-Straße wurde juristisch als zwei Tateinheiten bewertet. Erst kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung. Weil dann aber „ein Schnitt“ erfolgte, indem der Angeklagte sich in seine Wohnung entfernte, dabei ein Messer holte und es im zweiten Teil des Streits einsetzte, folgte der Totschlag. Mit diesem Delikt lässt sich  die hohe Strafe begründen. Mildernd bei der Zumessung der Strafe fand das Gericht das Geständnis, die gezeigte Reue und die spontane Ausführung der Tat. Geplant war sie nicht, wenngleich der Täter hätte wissen müssen, dass der Einsatz eines Messers zum Tode führen kann.

Im bisherigen Leben des Angeklagten ging so ziemlich alles schief. Als Flüchtling aus dem Kosovo kam er mit Mutter und Halbbruder nach Deutschland, fasste aber hier nie richtig Fuß. Wegen Auffälligkeiten in der Schule musste er häufig wechseln. Selbst die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung in Dortmund scheiterte, weil er sich einfach nicht an Regeln halten wollte. 2016 wurde der Mutter das Sorgerecht entzogen, was die Entwicklung keineswegs besser machte.

Die Jugendgerichtshilfe nahm er nicht an. Er hing lieber mit seiner Clique herum, die Wohnung wurde ja vom Amt bezahlt. Der Tag wurde damit verbracht, irgendwie an Geld für die  Drogen- und Alkoholsucht zu kommen. Zumindest wird er in der Haft nun einen streng geregelten Tagesablauf vorfinden und viel Zeit haben, sich Gedanken über seine Tat, die Tötung eines Menschen, und sein weiteres Leben zu machen.

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