Amtsgericht Leverkusen Mann belästigt 13-Jährige – Bewährungsstrafe

Leverkusen · Der 46-jährige Angeklagte zeigt sich vor Gericht reuig und legt Geständnis ab. Zur Bewährung kam eine Geldstrafe hinzu. Sie soll in kleinen Raten gezahlt werden und ihn an seine Tat erinnern.

 Am Amtsgericht Leverkusen ging es am Donnerstag um einen sexuellen Übergriff.

Am Amtsgericht Leverkusen ging es am Donnerstag um einen sexuellen Übergriff.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Weil sich ein 46-Jähriger am 17. Mai 2018 in Köln an einem zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alten Mädchen  – und damit rechtlich einem Kind – vergriffen haben soll, musste sich der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Leverkusen verantworten. Um der jungen Frau eine Aussage zu ersparen, gab der Vater von vier Kindern den Vorwurf zu.

Demnach hatte er die 13-Jährige laut Anklageschrift im Mai vor zwei Jahren in einem Park in Leverkusen kennengelernt und ihr angeboten, sie nach Hause zu fahren. Als das Mädchen einwilligte, schlug er vor, ihr etwas zu Essen zu kaufen. In der Folge seien die Beiden an den Fühlinger See in Köln gefahren, um dort zu picknicken.

Dort habe er sie erstmals an den Brüsten berührt, ihr Komplimente gemacht und sie sodann versucht zu küssen. Als das Mädchen deutlich signalisierte, dass es diese Handlungen nicht wolle und ihn aufforderte, sie nach Hause zu fahren, soll es im Auto des Beklagten zu einem weiteren Übergriff gekommen sein. Dabei sei der heute 46-Jährige der jungen Frau mit den Fingern über die Jeans gefahren, wobei er durch deren Löcher in den Intimbereich vorgedrungen sein soll.

Das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, ihm ein Geständnis hoch anzurechnen und die Strafe (auch deshalb) zur Bewährung auszusetzen. Da es zwar DNA-Spuren gebe, die auf den Mann als Täter hindeuten, ansonsten aber offenbar Aussage gegen Aussage gestanden hätte, zwei Tage für den Prozess angesetzt waren und das Mädchen hätte aussagen und den Tattag erneut durchleben müssen.

„Ich schäme mich zu Tode“, sagte der Angeklagte kleinlaut. Er hatte den Blick gen Boden gerichtet. Seine Frau verfolgte die Verhandlung in den Zuschauerreihen. „Ich werde mein ganzes Leben“, fügte er an, „versuchen, diese Tat wieder gutzumachen.“

Das Gericht nutzte die Gelegenheit, den Mann darauf hinzuweisen, dass er bei einer Verurteilung und einer erneuten Straftat sofort inhaftiert würde.

Die Staatsanwaltschaft sah das Vergehen als minderschweren Fall an, da das Opfer mit 13 Jahren knapp unter der Altersgrenze war und es keine physischen und psychischen Folgeschäden entstanden seien. Sie forderte ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Die Verteidigung stimmte dem zu und betonte: „Ich bin mir sicher, dass so etwas nicht noch mal passiert.“

Nach langer Beratung verhängte  das Gericht ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Zudem muss der 46-Jährige 720 Euro in kleinen Raten bezahlen. Sie sollen ihn an die offene Bewährung erinnern.

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