Leverkusen Leverkusener Anwalt kämpft erfolgreich gegen die Postbank

Leverkusen · Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, traut sich an die ganz Großen. Und er sagt: "Bankkunden gewinnen mittlerweile regelmäßig." Aktuell hat der Leverkusener Anwalt nach eigener Angabe einen Prozess gegen die Postbank erstritten. Das Thema: Kreditbearbeitungsgebühren. Im März 2012 hatten seine Mandanten einen Online-Kreditvertrag bei der Postbank abgeschlossen. Die Kreditsumme betrug 40 000 Euro. Die Vertragsmaske der Bank enthielt einen Abschnitt, nach dem ein "Bearbeitungsentgelt" fällig werde – und zwar 1200 Euro.

 Anwalt Lenné: Bankkunden gewinnen regelmäßig.

Anwalt Lenné: Bankkunden gewinnen regelmäßig.

Foto: UM (Archiv)

Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, traut sich an die ganz Großen. Und er sagt: "Bankkunden gewinnen mittlerweile regelmäßig." Aktuell hat der Leverkusener Anwalt nach eigener Angabe einen Prozess gegen die Postbank erstritten. Das Thema: Kreditbearbeitungsgebühren. Im März 2012 hatten seine Mandanten einen Online-Kreditvertrag bei der Postbank abgeschlossen. Die Kreditsumme betrug 40 000 Euro. Die Vertragsmaske der Bank enthielt einen Abschnitt, nach dem ein "Bearbeitungsentgelt" fällig werde — und zwar 1200 Euro.

Dagegen klagte Lenné im Auftrag seiner Mandanten. Und gewann. Doch die Postbank gab sich nicht geschlagen, legte Berufung ein — und verlor abermals. Das "für die Kapitalüberlassung geschuldete [...] Bearbeitungsentgelt" stelle sich "als unzulässiges zusätzliches Entgelt für die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch die Bank dar", urteilte das Landgericht Bonn als nächsthöhere Instanz. Das sei "eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers", und damit sei die Vereinbarung über die Bearbeitungsgebühr unwirksam. "Das Gericht hat festgestellt, dass sowohl die Bearbeitung als auch die Auszahlung des Darlehens an den Kunden im eigenen Interesse der Bank erfolge", berichtet Lenné. Und prophezeit: "Der größtmögliche Schaden für Banken könnte in die Milliardenhöhe gehen."

Nun will die Postbank vor den Bundesgerichtshof ziehen, das Landgericht hat die Revision zugelassen. Lenné: "Dann könnte endlich das höchste deutsche Zivilgericht eine Entscheidung treffen, die Millionen Bankkunden betrifft."

Und der Leverkusener Anwalt ist optimistisch: "Hier geht es um einen Vertrag, der eine Besonderheit aufweist", erklärt der Jurist. "In der Klausel, um die wir streiten, heißt es, dass die Gebühr für die Kapitalüberlassung geschuldet wird. Die Postbank versucht nun, die Bezeichnung als Bearbeitungsentgelt als eine ,versehentliche Falschbezeichnung' darzustellen. Tatsächlich sei eine zinsähnliche Gebühr gemeint. Diese wäre nach Auffassung der Postbank-Anwälte zulässig. Aus meiner Sicht überzeugt das Argument aber nicht — weshalb sollte von Bearbeitungsentgelt gesprochen werden, wenn damit kein Entgelt für eine Bearbeitung gemeint ist?"

Enthielte die Klausel tatsächlich eine "versehentliche Falschbezeichnung", so wäre sie "jedenfalls missverständlich und intransparent", erklärt Lenné. "Auch dann käme man dazu, dass hier eine unwirksame Vertragsklausel vorliegt. Konsequenz wäre, dass die gezahlte Gebühr zu erstatten ist." Die Postbank habe übrigens mitgeteilt, dass sie in Kürze in Neuverträgen auf die Gebühr verzichten werde.

(RP/ac)
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