Amtsgericht Angeklagter soll endlich in Therapie

LEVERKUSEN · Der 45-jährige Angeklagte weiß es selbst: „Es ist für mich wahrscheinlich die letzte Chance in meinem Leben, die Kurve zu kriegen.“ Heißt: Von der Drogensucht loszukommen. Bislang, das wurde in der Verhandlung vor dem Leverkusener Amtsgericht deutlich, waren alle Versuche gescheitert, „clean“ zu werden.

 Das Amtsgericht in Opladen

Das Amtsgericht in Opladen

Foto: Bernd Bussang

Selbst seine letzte Verurteilung zu einem Jahr und acht Monaten vor dem Aachener Landgericht war nicht ausreichend, ihn auf einen tugendhaften und drogenfreien Lebensweg zu führen.

Vor der Kammer in Leverkusen musste er sich am Donnerstag wegen zweier Vergehen in Leverkusen verantworten. Einmal wollte er im September 2017 Lebensmittel aus einem Edeka-Markt mitgehen lassen. Das hatte ein Zeuge beobachtet, sprach den 45-Jährigen hinter der Kasse an, der gleich laut wurde. Das Personal eilte herbei und bugsierte ihn ins Büro. Beim Öffnen der Tasche kam dann ein Messer, später sogar noch ein zweites, zum Vorschein. Schon wurde aus dem Diebstahl einer mit Waffen.

Der zweite in der Anklage vorgebrachte Tatvorwurf betraf den Raub eines Paketwagens. Der hatte vor dem Haus seiner Freundin in der Düsseldorfer Straße gestanden, der Schlüssel des Fahrzeugs lag – angeblich – auf dem Boden. Die Gelegenheit war günstig, der Angeklagte witterte große Beute. Doch er konnte zunächst nur einen Teil der Ware bei Hehlern für 250 Euro verticken; Geld, das er gleich wieder für den Kauf harter Drogen ausgab. Er habe sich gewundert, räumte er reumütig ein, dass sich in den Paketen so wenig Wertvolles befand: „Kinderschuhe und Kleidung. Damit konnte ich nichts anfangen.“

Letztlich verurteilte ihn das Gericht zu acht Monaten Freiheitsstrafe – allerdings nicht auf Bewährung, wie es der Staatsanwalt beantragt hatte. Das Gericht versah das Urteil mit Auflagen: Solange er sich in Therapie befinde, werde die Haftstrafe ausgesetzt. Auch sei es denkbar, aus der Haft heraus die medizinische Behandlung gegen seine Drogensucht zu betreiben. Das Gericht berücksichtige, dass der Angeklagte sich in Therapie begeben wolle, so begründete der Richter sein Urteil. Aber alle bisherigen Versuche waren erfolglos. Die bisherigen Vergehen reichen lange zurück, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu Diebstahl und Betrug, vom Handel mit Drogen bis zu Körperverletzungen. Also müsse nun der Druck erhöht werden. Außerdem muss der Mann noch seine Haftstrafe vom Aachener Landgericht absitzen. Die ist bislang lediglich außer Vollzug gesetzt, wird aber wegen der nicht enden wollenden Straftaten wohl demnächst vollzogen. Seine Taten in Leverkusen beging er also während laufender Bewährung.

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