Amtsgericht Opladen Zwei Frauen stehen wegen Betrugs vor Gericht

Leverkusen · Die beiden 45-Jährigen sollen sich durch das Fälschen von Überweisungsbescheiden bereichert haben. Sie bestreiten jedoch die Taten, bei denen es insgesamt um 1550 Euro geht. Das Gericht hält deshalb erst noch eine weitere Beweisaufnahme für nötig.

 Das Amtsgericht in Opladen hielt die Aussagen der Angeklagten und der Zeugen bislang für nicht überzeugend.

Das Amtsgericht in Opladen hielt die Aussagen der Angeklagten und der Zeugen bislang für nicht überzeugend.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Betrügereien im Zeitraum zwischen dem 20. Dezember 2018 und 4. Januar 2019 beschäftigten jetzt das Amtsgericht Leverkusen. Die beiden angeklagten Frauen streiten ab, mit den Delikten zu tun zu haben. Die Richterin wollte weder den Frauen noch den Zeugen so recht glauben.

Den beiden Tatverdächtigen im Alter von 45 Jahren wird vorgeworfen, sich durch das Fälschen von Überweisungsbescheiden bereichert zu haben. Zweimal sei dies gelungen, zweimal blieb es bei Versuchen, da das Konto des Opfers, eines Bekannten, nicht über ausreichende Deckung verfügte. Es soll ein Schaden von 1550 Euro entstanden sein.

Die beiden Angeklagten beteuerten ihre Unschuld. Zumindest für einen Betrag von 500 Euro hatte eine von ihnen eine, wenn auch merkwürdige, Begründung. Da ihr Schwiegersohn kein eigenes Konto besitze, liefen die Zahlungen seines Arbeitgebers über das Bankkonto des Bekannten. Von dort sei es dann in diesem Fall auf ihr eigenes Konto überwiesen worden – in Absprache. „Der Schwiegersohn ist jedoch unbekannten Aufenthalts“, betonte die Verteidigung.

Von den drei übrigen Buchungsvorgängen war nur eine weitere ausgeführt worden. Sie ging auf das Konto der Mitangeklagten. Die 45-Jährige sagte aus, wegen einer Krankheit das Haus kaum zu verlassen und sich um die Bankgeschäfte daher nur selten zu kümmern. Sie sei sich aber sicher, den fraglichen Betrag von 400 Euro, von dem sie angeblich nicht gewusst habe, woher er kam, zurück an den Absender gesendet zu haben.

Ihr wird zudem vorgeworfen, eine Spielkonsole für 150 Euro im Internet verkauft, das Geld kassiert, das Gerät aber nie verschickt zu haben. Von jener Anklage erfuhr die 45-Jährige erst sehr kurz vor der Verhandlung. Auf ein Paypal-Konto, das zwar auf ihren Namen, aber unter einer anderen E-Mail-Adresse läuft (die auf ihren Lebensgefährten hindeutet), war die Summe einst überwiesen worden. „Ich habe so ein Konto nie angelegt, ich weiß gar nicht wie das geht“, beteuerte sie. „Aber ich denke, ich weiß, wer es war.“ Ohne seinen Namen zu nennen, lenkte sie den Verdacht auf ihren Lebensgefährten. Der Mann wurde vernommen, stritt jedoch ab, etwas mit dem Betrug zu tun zu haben. Bereits vor der Tür war er gegenüber seiner Partnerin laut geworden. „Ich habe schon viel Mist gebaut“, betonte der ehemalige Häftling nun bei Gericht, „aber das gehört nicht dazu.“ Angesichts vieler offenen Fragen entschied das Gericht, es sei eine weitere Beweisaufnahme nötig.

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