Leverkusen:Überbrückungsgeld für den Handel AGO: Staatshilfen ersetzen Wirtschaftsschaden nicht

Leverkusen-Opladen · Der Einzelhandel leidet unter der Pandemie, staatliche Hilfen sind da zwangsläufig notwendig – wenn sie denn ankommen. Die Aktionsgemeinschaft Opladen sagt: Das Geld reicht kaum für den Lebensunterhalt.

 Die meisten Geschäfte in der Fußgängerzone Opladen sind zu. Die AGO sagt: Die bisherigen Staatshilfen reichen für die Einzelhändler nicht aus.

Die meisten Geschäfte in der Fußgängerzone Opladen sind zu. Die AGO sagt: Die bisherigen Staatshilfen reichen für die Einzelhändler nicht aus.

Foto: Ludmilla Hauser

„Viele gewerbliche Mitglieder waren sowohl auf die Soforthilfe als auch auf die November- bzw. Dezember- Hilfe angewiesen. Die Abschlagszahlungen für die beiden letztgenannten Hilfen erfolgten meist schnell, allerdings ist es bisher meist bei Abschlagszahlungen geblieben“, merkt Regine Hall-Papachristopoulos, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Opladen (AGO) an.

Sie hatte Mitglieder um ihre Erfahrungen gebeten. „Das Land NRW teilt auf seinem Portal aktuell mit, mit der Regelauszahlung der Novemberhilfen sei jetzt begonnen worden. Für die Dezemberhilfe werden aktuell weiter nur Abschlagszahlungen geleistet.“ Einzelhändler sollen nicht nur einen Fixkostenzuschuss erhalten, sondern Ware, die sie nicht oder nur mit starkem Rabatt verkaufen können, steuerlich abschreiben dürfen. Auch auf Landesebene gebe es weitere Überbrückungshilfen, ergänzt sie.

Aber: „Diese Hilfen sind  nicht geeignet, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden zu ersetzen. Von den Hilfen können die Lebenshaltungskosten nicht bestritten werden“, kritisiert Hall.

(LH)
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