Schlüsseldienste Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Leverkusen · Bei Schlüsseldiensten und Rohrreinigungsfirmen müsse man genau hinschauen, raten die Experten. Ein Teil von ihnen nutze die Notlage von Menschen, die sich ausgesperrt hätten oder in deren Wohnung ein Rohr verstopft sei, schamlos aus.

 Für das Öffnen einer Tür werden mitunter Wucherpreise bis 1000 Euro verlangt, wissen die Verbraucherschützer.

Für das Öffnen einer Tür werden mitunter Wucherpreise bis 1000 Euro verlangt, wissen die Verbraucherschützer.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Die Tür fällt ins Schloss, und der Schock folgt auf dem Fuß – der Schlüssel liegt noch in der Wohnung. Nun muss ein Schlüsseldienst her, der die Tür öffnet und dem Pechvogel Zugang in die eigenen vier Wände gewährt. Abgebrühte Firmen nutzen diese Notlage oft aus, um Wucherpreise für ihre Dienste zu verlangen.

„Es ist uns wichtig, zu informieren, denn oft geraten Verbraucher in ihrer Notsituation in Panik und handeln unüberlegt, um der schnellen Problemlösung willen“, sagt Bernhard Pilch, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Leverkusen. Die Verbraucherzentrale informiert aus aktuellem Anlass über die Machenschaften, die sowohl bei Notdiensten von Schlüsseldiensten als auch bei Rohrreinigungsfirmen auftreten, und empfiehlt Strategien, um den horrenden Rechnungsbeträgen entgegenzuwirken.

In so einer Rechnung kann eine Türöffnung schnell mal 1000 Euro, anstatt des, von der Verbraucherzentrale ermittelten, fairen Durchschnittspreises von 60 bis 250 Euro, kosten. Eine Rohrreinigung koste im Schnitt 135 Euro, der Preis für die Entfernung eines Wespennestes sollte 150 Euro nicht übersteigen.

Die Bezahlung für die, auch nicht immer sachgemäß durchgeführten Dienste, werde oft unmittelbar in bar, manchmal sogar unter Drohgebärden, eingefordert. Nur wenige Bürger wüssten sich gegen diese unlauteren Machenschaften zu wehren. Viele gäben in ihrer misslichen Lage klein bei.

„Wenn einmal Geld geflossen ist, ist es immer schwierig“, sagt Pilch zur rechtlichen Handhabe einer solchen Wucherrechnung. Es gebe hier kein Gesetz, dass den Verbraucher zweifelsfrei schütze. „Die freie Marktwirtschaft ist da das Problem. Was als Wucher gilt oder nicht, entscheidet im Zweifel der Richter“, erklärt Pilch. Und dort habe es durchaus schon Urteile gegen den Verbraucher gegeben. Deshalb sei es so wichtig, nicht einfach zu unterschreiben oder zu zahlen, so könne die Rechnung noch angefochten werden.

Sofern am Telefon nichts anderes vereinbart wurde, ist die spätere Begleichung der Rechnung rechtlich abgesichert. Dränge der Notdienst trotzdem auf die sofortige Bezahlung, handele es sich um den Straftatbestand der Nötigung, und die Polizei könne verständigt werden, empfiehlt der Experte.

Am wichtigsten sei es aber, präventiv tätig zu werden. So könne man den eigenen Vermieter nach Handwerker-Empfehlungen fragen. Allgemein seien persönliche Erfahrungen von Bekannten die besten Anhaltspunkte.

Das Internet helfe in dieser Hinsicht nicht, denn es verschleiere zu viel. So zum Beispiel, dass ein Großteil der Handwerker ihre Notdienstleistungen von Callcentern verwalten lassen, die zwischen dem Verbraucher und dem Dienst vermitteln und ihre Servicepauschale auf den Endkundenpreis aufschlagen. Ein gängiges Konzept, bei dem der Unternehmenssitz nicht selten im Ausland ist.

Daher müsse bei jedem Internetauftritt unbedingt das Impressum des Handwerkers überprüft werden. Ortsansässige Adressen seien auf den ersten Blick vielleicht vorhanden, „aber es ist eben nicht alles so, wie es scheint“, konstatiert Bernhard Pilch.

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