Amtsgericht Leverkusen Technische Panne im Prozess um Vergewaltigungsverdacht

Leverkusen · Weil das Abspielgerät mit einer wichtigen Zeugenaussage nicht funktionierte, musste der Prozess vor dem Amtsgericht verschoben werden. In einer Anklage wegen Vergewaltigung hatte der zweite Termin in der Sache eigentlich ausreichen sollen. Doch erneut kamen die Juristen nicht zu einem Urteil.

 Schwierige Wahrheitsfindung vor dem Amtsgericht, ein Abspielgerät war defekt.  

Schwierige Wahrheitsfindung vor dem Amtsgericht, ein Abspielgerät war defekt.  

Foto: dpa/Volker Hartmann

Das Verfahren wird somit erst im neuen Jahr fortgesetzt – fast drei Jahre nach der verhandelten Tat. Laut Anklage nötigte ein 36-Jähriger seine einstige Freundin am 18. Juni 2018 im Bett der gemeinsamen Wohnung. Ihm wird Vergewaltigung vorgeworfen. Die 38-Jährige berichtete in der ersten Hauptverhandlung, der Mann habe sie festgehalten, sich auf sie gesetzt und sei in sie eingedrungen. Dabei sei es zu starken Verletzungen an ihrer Brust gekommen. Sie habe ihm im Zuge dessen mehrfach gesagt, sie wolle nicht mit ihm intim sein. Ähnliche Situationen habe es bereits in der Vergangenheit zwischen dem Paar gegeben. „Aber es war dann einfacher, einfach nachzugeben“, berichtete die Frau vor rund einer Woche.

Der Angeklagte hatte betont, die Szenerie habe zum Intimverkehr des Paars gehört. „Das war Teil unseres Spiels“, erklärte er. Die Frau, die angab unter posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden, war bei dem Fortsetzungstermin am Dienstag nicht anwesend. Ihre Psychiaterin sollte durch das Gericht angehört werden.

Die Ärztin aber ließ sich entschuldigen. Sie sei erkrankt. Zudem habe sie kaum Kontakt zu ihrer Patientin und sie nur einmal gesehen. Von der Schweigepflicht habe die 38-Jährige sie ohnehin nicht entbunden.

Daher wurde die Mutter des mutmaßlichen Opfers angehört. Sie war auf Bitten des Verteidigers aus Brandenburg nach Leverkusen gekommen. Der Rechtsanwalt unterstellt der 38-Jährigen, sie denke sich die Vergewaltigung nur aus, um allein an die einst gemeinsam mit dem Angeklagten genutzte Wohnung zu gelangen. Die Mutter der Frau sagte, sie habe nach der Tat mit ihrer Tochter telefoniert. „Meine Tochter hat geweint – und das ist etwas, das eigentlich nicht passiert.“ Die Frau habe der Mutter erzählt, der Angeklagte habe sie vergewaltigt. Und dass ihre Brust schmerze. „Sie hatte Angst. Sie hatte definitiv Angst“, bekräftigte die Zeugin. Hätte ihre Tochter nicht gewusst wohin, hätte sie bei ihr einziehen können.

Eine gehörte Polizeibeamtin berichtete, der Zustand der jungen Frau sei in der Vernehmung einige Stunden nach der mutmaßlichen Tat „wechselhaft“ gewesen. Anfangs sei sie nüchtern aufgetreten, dann recht nachdenklich. Zunächst sei die Frau leise gewesen, dann laut und schließlich weinerlich. Sie habe der Beamtin gesagt, sie habe Angst „irre“ zu erscheinen. Das Gericht misst der aufgezeichneten Aussage bei der Polizei große Bedeutung zu. Das Beweismaterial konnte jedoch nicht laut genug abgespielt werden.

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