Leverkusener vor dem Landgericht Streit um Stromkosten endete tödlich

Alkenrath/Köln · Der Angeklagte, der am frühen Nachmittag des 28. März in Alkenrath einen „Freund“ mit zwei Messerstichen getötet hat, kann mit einer Jugendstrafe rechnen. Zum Schluss dieses mehr als einen Monat dauernden Schwurgerichtsprozesses vor dem Kölner Landgericht hatte der Angeklagte das Wort. Am Mittwoch wird ein Urteil erwartet.

 Am Mittwoch wird ein Urteil vor dem Landgericht erwartet.

Am Mittwoch wird ein Urteil vor dem Landgericht erwartet.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Da wurde es noch einmal richtig emotional. Unter Tränen fragte er: „Wie konnte ich einen guten Freund umbringen?“  Seine Mutter, die im Zuschauerraum saß, verließ vorzeitig den Saal. Die Tat, die von der Staatsanwaltschaft als Totschlag zur Anklage kam, bleibt auch für den Beobachter nicht nachvollziehbar. Wenngleich die Ermittlungen der Polizei und die Aussagen der Zeugen ein klares Bild vom Ablauf der Ereignisse an dem Frühlingssamstag in der Wilhelm-Leuschner-Straße  ergeben haben.

Vorausgegangen war ein Streit, der sich unter „Spätpubertierenden“ entwickelt hatte. Er wurde schnell handgreiflich mit heftigen Boxschlägen. Auslöser war, dass der Angeklagte seinen Freund, das später zu Tode gekommene Opfer, nicht länger als Untermieter in seiner Wohnung haben wollte. Es ging wohl um anteilig zu zahlende Stromkosten. Dabei hat der „Untermieter“ seinen Kumpel offenbar so heftig beleidigt und mit Faustschlägen (ein Zeuge: „Es waren Bomben“) attackiert, dass dieser sich nur knapp ins Haus retten konnte. Weil alles so laut war, wurden Anwohner aufmerksam und riefen die Polizei. Bis die eintraf, hatte das Geschehen eine dramatische Entwicklung genommen.

Der Angeklagte holte ein Küchenmesser aus seiner Wohnung und folgte dem ihm körperlich überlegenen Kumpel. Als der sich seiner Weste entledigt hatte und vor ihm aufbaute, kam das Messer ins Spiel. Zweimal wurde zugestochen, jeder Stich war lebensgefährlich, wie die Gerichtsmedizinerin ausführte. Einer traf mitten ins Herz.

Der Notarzt konnte das blutüberströmte Opfer nicht mehr retten. Der Messer-Angreifer wurde  von der Polizei festgenommen. Die Beweise wurden von den Ermittlern  gesichert, Zeugen wurden vernommen. Das alles ergab schnell ein schlüssiges Bild.

Aber die Frage nach dem Warum bleibt. Vor allem nach dem Schlusswort des Angeklagten. Antworten lieferten eher die Gutachter, die das planlose und von Drogen geprägte Leben des Angeklagten genauer untersucht hatten. Er war schon seit Jahren ein Fall fürs Jugendamt, immer wieder straffällig. Man war sich einig, dass der arbeitslose Angeklagte ohne Schulabschluss, der am Tattag 19 Jahre und sechs Monate alt war, wegen seines  Entwicklungsrückstands noch als Heranwachsender gelte und somit nach dem Jugendstrafrecht belangt werden sollte. Der Staatsanwalt schlug sechs Jahre vor, die Verteidiger plädierten auf vier Jahre. Am Mittwoch verkündet die 4. Große Strafkammer  das Urteil.

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