Aus der BV Stadt erteilt Verkehrsberuhigung eine Absage

Leverkusen · Bürgeranfrage gescheitert: An der Neukronenberger Straße wird es keine Änderung der Verkehrsführung geben. Friedhelm Laufs, Fachbereichsleiter Straßenverkehr, verdeutlichte: „Die Tempo 20 Zone kann an dieser Stelle nicht eingerichtet werden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“

 Die Stadt Leverkusen hält Tempo 20 für rechtlich nicht machbar.

Die Stadt Leverkusen hält Tempo 20 für rechtlich nicht machbar.

Foto: Udo Teifel/Teifel, Udo (tei)

Tunnelsperrung und Verkehrsberuhigung auf der Neukronenberger Straße – anscheinend ein nie endendes Thema. Jetzt hat ein Bürger die Bezirksvertretung II erneut mit der Angelegenheit beschäftigt, scheiterte aber mit seinen Ansprüchen nach Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Tunnelsperrung. Auch die Einbahnstraßenregelung und der Erstausbau der Straße mit Anlage eines Gehweges und Ausbau von Parkflächen scheiterte am Veto der Stadt.

Friedhelm Laufs, Fachbereichsleiter Straßenverkehr, verdeutlichte: „Die Tempo 20 Zone kann an dieser Stelle nicht eingerichtet werden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“ Laut Straßenverkehrsordnung muss erst „eine konkrete und besondere Gefahrenlage“ und „eine signifikant erhöhte Unfallrate“ gegeben sein, ehe die Behörde etwas ändern kann. Im Klartext: Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen laut Laufs nur angeordnet werden, wenn „aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.“

Da es eine Unfallhäufung an dieser Stelle nicht gebe – und nach den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre auch nicht zu befürchten sei –, sei eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit nicht zulässig. Laufs: „In vielen Bereichen, auch in Tillmanns Loch, sind wir schon an die Grenzen dessen gegangen, was zu realisieren ist.“

Ebensowenig komme eine Einbahnstraßenregelung in Frage, da die Anwohner der Neukronenberger Straße und der umliegenden Straßen gezwungen wären, dauerhaft Umwege in Kauf zu nehmen. Deshalb erscheine eine erhöhte Umwelt- oder Verkehrsbelastung der angrenzenden Straßen als „nicht verhältnismäßig“. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße wegen fehlenden Gegenverkehrs erfahrungsgemäß eher zu höheren Geschwindigkeiten führe.

Zur Anlage eines Gehweges fehle es der Stadt an Grunderwerb, verdeutlichte Frank Schmitz, Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Leverkusen. Im gesamten Abschnitt der Neukronenberger Straße in Richtung Biesenbach sei die Stadt nur Eigentümer eines etwa 3,70 Meter breiten Streifens, während die nördliche, etwa drei Meter breite Fahrbahn von Tillmanns Loch in Privatbesitz sei. Bislang habe man vergeblich versucht, Grund hinzuzukaufen. Insofern seien weder der erstmalige Ausbau noch bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Einengungen oder Parken möglich – und nicht in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt etatisiert.

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