Verwaltungsgericht Köln muss entscheiden Betreiber von Spielhallen verklagen Stadt Leverkusen
Leverkusen · Der Glücksspielstaatsvertrag verhagelt den Wunsch des Stadtrats nach weniger Spielhallen in Leverkusen. Zwischen denen reicht nun ein Mindestabstand von 100 Metern statt wie bisher 350 Meter. Liegt weniger Abstand dazwischen, kann die Stadt auswählen. Doch das passt zwei Betreibern nicht.
Die Stadt wartet auf Prüfungen des Verwaltungsgerichts Köln zum Thema Spielhallen. Zwei Betreiber haben gegen eine Entscheidung der Stadt geklagt.
Vorgeschichte: 2017 hatte der Rat beschlossen, die Stadt möge prüfen, die Anzahl der Spielhallen zu reduzieren. 2021 haben sich durch die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrages und des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag aber Änderungen ergeben.
Mussten zuvor 350 Meter zwischen Spielhalle liegen, reichen nun 100 Meter, „sofern diese gewisse qualitative Voraussetzungen erfüllen. Lediglich bei einer Unterschreitung dieses Mindestabstandes ist zwischen den beteiligten Spielhallen zwingend ein sogenanntes Auswahlverfahren durchzuführen“, informierte die Stadt jüngst die Politik. Dies sei erfolgt, zwei Standorte seien betroffen. Folge: die beiden Klagen.
Und: Alle anderen Standorte in der Stadt bliebenin ihrem Umfang erhalten, weil der Stadt in diesen Fällen die rechtliche Handhabe fehle, um die Spielhallen-Anzahl zu reduzieren.