OLG-Urteil zur Schranke Auch Leverkusen senkt Bußgeld für Lkw auf der A1-Brücke

Leverkusen · Nach Köln senkt nun auch die Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen ab sofort die Bußgelder für Lastwagenfahrer, die verbotenerweise in die Sperranlagen an der Leverkusener Rheinbrücke fahren.

 Schrankenanlage auf der A 1 in Leverkusen.

Schrankenanlage auf der A 1 in Leverkusen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mussten sie bisher mit 500 Euro und mehr sowie zwei Monate Fahrverbot rechnen, so werden seit dem 1. März nur noch 150 Euro fällig. Auch bei 21 derzeit laufenden Einspruchsverfahren wird das Bußgeld reduziert, teilt Stadtsprecherin Julia Trick auf Anfrage unserer Redaktion mit. Hintergrund ist ein Urteilsspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das einem Lkw-Fahrer Recht gab, der die erhöhte Gebühr und das Fahrverbot unverhältnismäßig fand und dagegen klagte.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die seit Oktober 2016 bestehende Schrankenanlage, die Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht daran hindern soll, die marode Rheinbrücke zu befahren, die derzeit durch einen Neubau ersetzt wird. Im Oktober 2017 waren die Bußgelder von 150 auf 500 Euro erhöht und um zwei Monate Fahrverbot ergänzt worden. Das „Lex Leverkusen“, das bereits die Einfahrt in den Schrankenbereich ohne Durchbrechen der Schranke als besonders schweren Verstoß bewertete, löste laut Timo Stoppacher, Sprecher des Baubetriebs Straßen NRW, eine „Klagewelle“ aus. Die schlug, nachdem Amtsgerichte die ersten Urteile gesprochen hatten, schließlich beim Oberlandesgericht in Köln auf. Verhandelt wurde dort der Fall eines 57-jährigen Lkw-Fahrers, der am 8. November 2017 auf der Industriestraße in Köln-Niehl in die Sperranlage gefahren war, berichtet OLG-Gerichtssprecher Joachim Klages. Das Amtsgericht bestätigte zunächst nach einem Einspruch des Lkw-Fahrers das von der Stadt Köln verhängte Bußgeld von 500 Euro plus zwei Monate Fahrverbot. Der Lkw-Fahrer ging in die nächste Instanz. Das OLG kassierte am 1. Februar mit seinem Urteil den Spruch des Amtsgerichts und verwies den Fall zurück. Begründung: Es sei nicht eindeutig, ob in dem Moment, als der Lkw-Fahrer die Warnbaken und Schwellen erkennen konnte, für ihn noch die Möglichkeit bestand, die Brückenauffahrt zu verlassen.

Für die Stadt Köln, die lediglich die Bußgelder abwickeln muss, bedeutet das: Alle Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, werden einkassiert. Stattdessen müssen die Lastwagenfahrer das vorher gültige Bußgeld von 75 bis 150 Euro zahlen. Ein Fahrverbot droht nicht mehr. „Wir wissen noch nicht, wie viele Fahrer das genau betrifft“, sagt Inge Schürmann, Pressesprecherin der Stadt. Vom 1. Februar bis zum 7. März seien 204 Bescheide rausgeschickt worden. Die Fahrer waren in Köln in die Schrankenanlage vor der für sie gesperrten Brücke gefahren. Die Stadt geht davon aus, dass ein Großteil davon noch nicht rechtskräftig geworden ist. „Unsere Mitarbeiter sind schon dabei, die Bescheide umzuwandeln“, sagt Schürmann.

Leverkusen zog jetzt nach, nachdem sich die Staatsanwaltschaft in der Chemiestadt gemeldet und auf das OLG-Urteil hingewiesen hatte.

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