Verstoß gegen Corona-Schutzmaßnahmen 280 Euro – Streit um Corona-Bußgeld geht weiter

Leverkusen · 22 Schüler des Manforter Berufskollegs wurden belangt, weil sie eine Pause vor dem Schulgebäude machten. Das wollen deren Eltern nicht akzeptieren.

 Volker Erken will weiter gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

Volker Erken will weiter gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Weil sie die Corona-Schutzverordnungen nicht eingehalten haben sollen, wurden im November 2020 gegen 22 Schüler der Manforter Berufskollegs Bußgeldverfahren eingeleitet. Auslöser der Kontrolle des Ordnungsamtes seien vermehrte Hinweise und Beschwerden über das Pausengeschehen der Schüler an der Bismarckstraße gewesen, wie eine Stadtsprecherin unserer Redaktion mitteilte. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stießen auf etwa 200 Schüler, die sich während der Pause vor den Berufskollegs aufhielten.

Einige Eltern haben inzwischen gegen das Verfahren Einspruch eingelegt. „Mein Sohn und drei Klassenkameraden, mit denen er vor der Schule stand, haben versichert, dass sie sowohl den Mindestabstand eingehalten, als auch ihre Masken getragen haben“, sagt Volker Erken. Er und die Eltern der anderen drei Jugendlichen seien nicht bereit, das Bußgeld von insgesamt 280 Euro pro Schüler zu zahlen. Aus der Sicht von Erken haben die Jugendlichen nicht gegen die damalige Corona-Schutzverordnung verstoßen. Diese untersagte das Treffen von mehr als zwei Haushalten in der Öffentlichkeit. Die Regelung greife im Fall der vier Schüler jedoch nicht: „Der Paragraph 2 besagt, dass es durchaus Gruppierungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten im öffentlichen Raum geben darf, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird“, so der Familienvater. „Sonst wären ja auf Bürgersteigen keine Schlangen von wartenden Kunden beim Bäcker oder bei der Post möglich.“

Erken betonte, dass er die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie für wichtig und richtig halte, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Er selbst säße aus diesem Grund seit Monaten im Homeoffice. Doch dürfe nicht blindlings gehandelt werden. Vielmehr sei die genaue Umsetzung der Verordnung entscheidend, um unrechtmäßige Verfahren zu verhindern. Auch müsse bei der Ausarbeitung von Maßnahmen mehr darauf geachtet werden, logische und konsistente Konzepte vorzulegen. So sei Jugendlichen nur schwer zu vermitteln, warum es erlaubt sei, dicht gedrängt im Schulbus zu stehen, aber sie gleichzeitig dafür belangt würden, zehn Minuten unter Einhaltung des Mindestabstands vor dem Schulgebäude zu stehen. Gleichzeitig würde man dafür belangt, zehn Minuten unter Einhaltung des Mindestabstands vor dem Schulgebäude zu stehen, was ebenso zur Wahrnehmung der Präsenzpflicht gehöre. Irgendwo müssten die Schüler schließlich ihre Pause verbringen.

Leverkusen: Schüler sollen gegen Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen haben
Foto: grafik
Leverkusen: Schüler sollen gegen Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen haben
Foto: grafik

Durchdachte Lösungen müssten her, wenn die Schulen wieder öffnen: „Es wäre doch schon erheblich sinnvoller im Sinne des Schutzes vor Neuinfektionen, wenn der Schulträger ein Konzept mit versetzten Anfangs- und Pausenzeiten umsetzen und der ÖPNV zu eben diesen Zeiten mehr Fahrzeuge als üblich einsetzen würde“, schlägt der Familienvater vor. Zurzeit befindet sich das Bußgeldverfahren in der Bearbeitung.  Aus diesem Grund gibt die Stadtverwaltung dazu keine Auskünfte. Sollte sein Einspruch abgelehnt werden, will Erken gemeinsam mit den Eltern der anderen Schüler einen Anwalt hinzuziehen.

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