Amtsgericht Szenen einer Ehe – Streit und Köperverletzung

Leverkusen · Nach drei Jahren Ehe zeigt eine 34-Jährige ihren Mann bei der Polizei an. Sie berichtet von zwei konkreten Vorfällen, einer dabei verletzten Hand sowie einen Angriff gegen ihren Hals. Nun traf sich das in Scheidung lebende Paar vor dem Amtsgericht Leverkusen wieder.

 Das Amtsgericht in Opladen

Das Amtsgericht in Opladen

Foto: Bernd Bussang

Am Ende einer langen Verhandlung stand Aussage gegen Aussage und schließlich die Verurteilung des Angeklagten.

Beschuldigt wurde ein 40-jähriger Mann aus Leverkusen. Am 25. März 2017 soll er seine Frau in einem Handgemenge an der Hand verletzt haben – eine Verstauchung, die Hand lag wochenlang in der Schiene. Im Februar des folgenden Jahres habe er sie laut Anklage dann aus der gemeinsamen Wohnung geworfen, und ihr dabei an den Hals gepackt.

Der Angeklagte widersprach den Vorwürfen. Seine Frau sei extrem eifersüchtig, es habe oft Streit gegeben. „Handgreiflich ist er dabei nie geworden“, bekräftigte die Verteidigung. Konkret berichtete der Mann, habe es sich im März 2017 um einen Unfall während des Putzens gehandelt, den er selbst gar nicht mitbekommen habe. Einen Streit habe es nicht gegeben.

Diese Aussage revidierte er jedoch bald schon auf die bohrende Nachfrage des Gerichts. Es habe in der Tat eine verbale Auseinandersetzung gegeben, und seine Noch-Ehefrau habe ihn provozieren wollen. Der 40-Jährige habe sich darauf aber nicht eingelassen.

Drei Monate hatte sich das Paar vor der Heirat gekannt. So vermutet der Mann heute, es habe sich um eine Zweckheirat gehandelt, um seiner Frau das Aufenthaltsrecht zu sichern.

Die wiederum verneinte diesen Vorwurf vehement. „Wenn das so wäre, hätte ich doch schon vor Jahren Schluss gemacht“, entgegnete die 34-Jährige im Zeugenstand. Die Verletzungen habe sie sich während einer Abwehraktion zugezogen. Als sie von der Arbeit nach Hause kam, habe ihr Mann „wie immer“ vor dem Computer gespielt. „Ich konnte ihn dann gar nicht ansprechen – so vertieft war er“, erzählte sie. Aus dieser Nichtigkeit sei dann ein Streit entstanden.

Im Krankenhaus habe sie zwar in der Tat angegeben, es habe sich um einen Unfall gehandelt, das aber sei aus Liebe geschehen. Immer darauf hoffend, er würde sich ändern. Körperliche Auseinandersetzungen habe es aber immer wieder gegeben. Atteste oder Beweise hierfür habe sie jedoch nicht.

Die Verteidigung nahm dies zum Anlass, die Aussage anzuzweifeln. Das Gericht hingegen verurteilte den Angeklagten für einen Fall der Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1925 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort