Prozess in Leverkusen Obdachlose stirbt nach Unfall – Fahrer muss in Haft

Leverkusen · Oktober 2018: Ein 26-Jähriger rast betrunken mit seinem Wagen in eine Glasfront, verletzt eine Obdachlose. Die Frau stirbt. Der Fahrer bemerkt offenbar nichts und flieht. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

 Der Unfallort am Gesundheitszentrum am 24. Oktober 2018.

Der Unfallort am Gesundheitszentrum am 24. Oktober 2018.

Foto: Bernd Bussang

 Am 24. Oktober 2018 krachte ein damals 26-Jähriger mit seinem Fahrzeug in die Glasfront des Gesundheitszentrums am Ludwig-Erhard-Platz in Wiesdorf. Der Fahrer blieb unverletzt. Doch bei dem Vorfall, der zunächst nach einem Sachschaden aussah, wurde eine 68-jährige schlafende Obdachlose vor der Glasfront angefahren. Sie starb an inneren Verletzungen im Klinikum. Der Fahrer des BMW, der das Auto stark betrunken steuerte, musste sich am Freitag vor dem Amtsgericht Leverkusen verantworten. Er erhielt eine Gefängnisstrafe.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am Tattag gegen 0.45 Uhr  die Friedrich-Ebert-Straße aus der Richtung Köln kommend befahren zu haben. Dabei sei er mit etwa 90 km/h in den Kreisverkehr (Friedrich-Ebert-Straße/Europaring) gefahren.  Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und steuerte das Auto in die Glasfront. Daraufhin flüchtete  er vom Unfallort. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden,  dass er die lebensgefährlich Verletzte Obdachlose bemerkt hatte. So wurde der 28-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Bei einem Blutalkoholtest rund drei Stunden später wurde eine Konzentration von 1,24 Promille festgestellt.

Der Mann gab die Tat vor Gericht zu, beteuerte  aber seine Unkenntnis der tatsächlichen Lage.  „Wenn ich die Frau gesehen hätte, ich hätte ihr selbstverständlich geholfen“, betonte er. Erst bei der Polizei habe er von der Obdachlosen erfahren. Vom Unfallort sei er aus Panik geflohen, habe aber kurz darauf nach einem Gespräch mit einem Freund selbst die Polizei alarmiert.

Jener Freund trat als Zeuge auf, bekräftigte, der Angeklagte sei „aufgelöst“ gewesen. Er habe ihm von dem Unfall erzählt, dabei aber nur von einem Sach-, nicht etwa Personenschaden berichtet.

Eine Beamtin der Polizei, die den Unfallschaden auf einer Streifenfahrt entdeckt hatte, sprach mit der 68-Jährigen, die äußerlich keine Verletzungen gehabt, sich aber „wie in Trance“ befunden und von einem Unfall nichts berichtet habe. Laut Rechtsmedizin hatte die Frau mehrere Brüche und Organrisse. Sie starb an inneren Blutungen.

Schließlich belastete ein Sachverständiger den Angeklagten schwer. Nach Spurenlage sei er mit etwa 20 km/h in die Glasfront, anhand von Reifenspuren mit rund 90 in den Kreisverkehr gefahren. „Da hat man so gar keine Chance auf irgendeine Art durch den Kreisverkehr zu fahren“, sagte der 59-Jährige.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten  wegen der hohen Alkoholisierung und des Tempos gravierende Sorgfaltspflichtverletzungen vor, verglich sie mit den Raser-Prozessen von Köln, bei der es keine Bewährung für die Verurteilten gab.

Dieser Einschätzung folgte der Richter. Er verhängte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.

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