Amtsgericht Leverkusen Mutter lagert große Menge Drogen im Kinderzimmer

Leverkusen · In der Wohnung einer Frau fand die Polizei am 22. April 2019 eine leere Sporttasche. Noch wenige Stunden zuvor sollen sich in dieser drei bis vier Kilogramm Marihuana befunden haben. Jetzt wurde die 29-jährige Taschenbesitzerin und ihre Freundin wegen Besitzes und Handels von Drogen in nicht geringer Menge vor dem Amtsgericht Leverkusen zur Rede gestellt.

 Eine Mutter aus Leverkusen musste sich nun vor Gericht verantworten.

Eine Mutter aus Leverkusen musste sich nun vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Viel reden wollten die beschuldigten Frauen jedoch nicht. Sie machten zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Laut der Staatsanwaltschaft soll die 29 Jahre alte Angeklagte die Tasche im Kinderzimmer versteckt gehabt haben. Dort habe das Rauschgift im Schrank gelegen. 300 Euro monatlich soll die Frau dafür bekommen haben.

Als die Drogen durch ihre Schwester und deren Partner entdeckt wurden, habe die Angeklagte diese durch einen Dritten verschwinden lassen. Verantwortlich hierfür soll die zweite angeklagte Frau sein. Die 31-Jährige sei in den Deal verwoben gewesen.

Die Aussage der Zeugin, die damals das Marihuana fand, war sehr detailreich und glaubhaft. Sie hatte ihre eigene Schwester angezeigt. Diese schien ihr diesen Schritt bis dato nicht verziehen zu haben. Es herrschte bei Gericht keine gute Stimmung unter den Geschwistern.

Die 23-Jährige schilderte, mit ihrem Partner den Schrank im Zimmer der sechsjährigen Tochter repariert haben zu wollen. Die Beschuldigte selbst sei nicht vor Ort gewesen. Bei Abnahme einer der Türen sei ihnen der ihnen bekannte Geruch des „Gras“ in die Nase gestiegen.

Als besonders schlimm hob die Zeugin heraus, dass die vakuumverpackten Drogen für das Kind erreichbar gewesen wären. Dennoch habe sich das Paar dazu entschlossen, die Beschuldigte tagsdarauf mit dem Fund zu konfrontieren.

„Wir haben gedacht, wir könnten sie positiv beeinflussen“, sagte die Frau. Das Ziel: eine Selbstanzeige. Als sich die 29-Jährige aber immer mehr Bedenkzeit erbat, sei klar geworden, dass sie nicht selbst zur Polizei gehen würde. Die mitangeklagte Freundin habe am Telefon versucht, die Zeugen davon abzuhalten, die Anzeige aufzugeben. Ihr konnte ein Eigeninteresse und eine Beteiligung an den Drogen nicht nachgewiesen werden. Sie wurde freigesprochen.

Als die Sache im Amtsgericht immer klarer wurde, gab die Hauptbeschuldigte über ihre Anwältin zu, die Tasche für einen Dritten für kurze Zeit im Zimmer der Tochter gelagert zu haben. Geld habe sie nicht bekommen – sehr wohl aber Ärger für die Entdeckung. „Sie hat auch Angst vor diesen Leuten – und möchte die daher auch nicht benennen“, betonte die Verteidigerin.

Der Richter verhängte für die 29-Jährige ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Die ist auf drei Jahre angesetzt.

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