Stadt Leverkusen verschärft Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz Maske – auch neben der Fußgängerzone

Leverkusen · Die Stadt erweitert den Radius, innerhalb dessen ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht ist. Ziel: die weiterhin hohen Corona-Zahlen nach unten drücken.

 Der Stadtchef macht’s vor: Oberbürgermeister Uwe Richrath mit Maske. Sie ist nun teilweise auch außerhalb der Fußgängerzonen Pflicht.

Der Stadtchef macht’s vor: Oberbürgermeister Uwe Richrath mit Maske. Sie ist nun teilweise auch außerhalb der Fußgängerzonen Pflicht.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Martin Oehler, Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes, hat’s kürzlich so beschrieben: „Das muss ganz normal werden. Alltäglich. Routine. Wie Schuhe anzuziehen, bevor ich das Haus verlasse, muss ich mir auch eine Maske aufsetzen. Über Mund und Nase.“ Da ist sie bei etlichen in der Stadt nicht immer platziert, wohnt sehr gerne auch unterm Kinn oder am Handgelenk. In den wöchentlichen Stadt-Berichten zur Corona-Lage, berichtet die Krisenstabsleitung immer noch von ertappten Maskenmuffeln. Nicht mal fünf oder zehn, die Stadt nennt Zahlen im dreistelligen Bereich. Und zieht die Corona-Bremse in Sachen Maskenpflicht nun noch ein Stück weiter an. Ab sofort ist das Masketragen auch in den Verlängerungen der Fußgängerzonen in Opladen und Wiesdorf Pflicht.

Das heißt: Auf der Düsseldorfer Straße ab Kreisverkehr Berliner Platz bis zur Altstadtstraße und damit bis zum Beginn der Fußgängerzone gehört eine Mund-Nasen-Bedeckung ebenso dazu wie auf der gesamten Kölner Straße außerhalb der Fußgängerzone. In Wiesdorf gilt die Maskenpflicht ab sofort auch auf der Hauptstraße. „Wir werden in den Bereichen noch Beschilderungen mit dem Hinweis auf die Maskenpflicht befestigen“, sagt Stadtsprecherin Ariane Czerwon zu. Und nennt als Grund, dass die Zahl der Neuinfektionen weiterhin trotz Teil-Lockdowns noch nicht wesentlich gesunken sei.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und „Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist, nachzuweisen“, schreibt die Stadt in der neuen Allgemeinverfügung, die seit dem 1. Dezember gilt. 

Offiziell begründet die Stadt in der Verfügung: „Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an bestimmten Orten in Leverkusen... ist erforderlich, weil die Beobachtungen gezeigt haben, dass an den genannten Orten der Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten wurde oder werden konnte. Das liegt vornehmlich an der Zahl und Dichte der dort gleichzeitig anwesenden Personen, weil es sich um Fußgängerzonen oder stark frequentierte Bereiche handelt, in denen vornehmlich der Einzelhandel angesiedelt ist.“ Und: „Die Anordnung stellt eine notwendige Schutzmaßnahme vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus dar und dient einem möglichst weitgehenden Gesundheitsschutz.“

Das Land NRW hat in seiner jüngsten Verordnung auch das Masketragen „im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft“ angeordnet. Sprich: Wer zum Einkaufen etwa in den Super- oder Baumarkt möchte, muss schon beim Verlassen des Autos die Maske anhaben. Amtsarzt Oehler liegt mit seiner Empfehlung also schon nah an der nun geltenden Realität.

Die Stadt will ihre Maskenpflicht-Ergänzungen auch durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrollieren lassen, kündigt Czerwon an.

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