Aus dem Gericht Schläger treten Opfer beim Karnevalszug ins Gesicht

Leverkusen/Leichlingen · Eine Prügelei an Karneval in Leichlingen hat jetzt das Amtsgericht Leverkusen beschäftigt. Am Rande des Umzugs hatten sich laut Anklage drei junge Männer aus Solingen eine Schlägerei geliefert. Dabei war einer von ihnen, der als Nebenkläger in der Verhandlung am Montag auftrat, bewusstlos zu Boden gegangen. Die Angreifer ließen jedoch nicht von ihm ab.

 In Leichlingen ging es zwei gegen einen.

In Leichlingen ging es zwei gegen einen.

Foto: dpa/A3542 Karl-Josef Hildenbrand

Zwei junge Männer saßen auf der Anklagebank, 22 und 26 Jahre alt. Sie wollten der Anklage zufolge einer Freundin des späteren Opfers eine Rose schenken. Als die junge Frau die Annahme verweigerte und sich der Nebenkläger für seine Freundin einsetzte, hätten die beiden Beschuldigten ihn mit Schlägen gegen den Kopf verletzt. Als der 20-Jährige schließlich zu Boden ging, sollen sie weiter auf ihn eingetreten und geschlagen haben.

Die Angeklagten gaben die Tat zwar zu, ließen durch ihre Verteidiger aber verlauten, es habe sich ein wenig anders zugetragen. „Das Geschehen war nicht so dramatisch, wie es die Staatsanwaltschaft vorgelesen hat“, sagte einer der beiden Rechtsbeistände. Die Solinger seien nicht mit dem Vorsatz nach Leichlingen gekommen, dort Ärger zu machen. Sie hätten einfach, so wie viele Solinger, den Samstagszoch in der Blütenstadt sehen wollen.

Zudem habe es bereits eine finanzielle Entschädigung gegeben. Insgesamt 3000 Euro hatten die beiden Angeklagten dem Geschädigten überwiesen. Die Vertretung der Nebenklage bejahte diesen Vorgang. Dennoch machte sie klar: „Der Vorfall hängt noch nach.“

Das verdeutlichte auch die Aussage des 20-Jährigen. Die Geldzahlungen hätten ihn zwar etwas „beruhigt“, doch könne er oft nicht gut einschlafen. Seine damals erlittenen Verletzungen beschäftigten ihn sehr. „Es hätte noch viel, viel schlimmer ausgehen können“, betonte er.

Nach einem Schubser sei er mit dem Hinterkopf gegen einen Baum oder einen Stein gefallen – und bewusstlos geworden. Dass die Täter weiter auf ihn einschlugen und -traten – besonders ins Gesicht – habe er von Freunden erfahren. Die Vorstellung daran bedrücke ihn. Neben der Gehirnerschütterung habe auch noch das Ohr genäht werden müssen.

Die Angeklagten entschuldigten sich in der Folge bei ihrem Opfer. „Eigentlich bin ich nicht so ein Mensch“, sagte der 26-Jährige. „Ich hoffe, das beruhigt dich.“ Und der 22-Jährige betonte: „Sowas sollte und darf nicht passieren.“

Da eine Schmerzensgeldzahlung bereits erfolgt war, stellte das Gericht das Verfahren schließlich ein. Die Beschuldigten müssen aber die Anwaltskosten des Nebenklägers tragen.

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