Kinderbetreuung Kitas öffnen ab 8. Juni wieder für alle Kinder

Leverkusen · Die vereinbarten Betreuungszeiten verringern sich aus Infektionsschutzgründen um zehn Stunden, teilt die Stadt mit. Kranke Kinder müssten aber zu Hause bleiben. Der Anspruch auf Notbetreuung falle weg.

 Tagesmütter dürfen ab 8. Juni wieder in vollem Umfang betreuen, Kitas nur mit reduzierter Stundenzahl.

Tagesmütter dürfen ab 8. Juni wieder in vollem Umfang betreuen, Kitas nur mit reduzierter Stundenzahl.

Foto: dpa

Die Kindertagesstätten in Leverkusen nehmen am Montag, 8. Juni, wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb auf. „Alle Kinder haben dann grundsätzlich einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung“, teilt Stadtsprecherin Heike Fritsch mit. „Allerdings wird dieser Anspruch eingeschränkt, um den Infektionsschutz zu sichern.“

Die Kinder dürften dann zehn Stunden weniger als vereinbart in die Kita, also 15 statt 25 Wochenstunden, 25 statt 35 und 35 statt 45. Damit solle eine Überbelegung der Gruppen vermieden werden. Offene pädagogische Konzepte werden vorübergehend aufgehoben. Gleichzeitig gebe es keinen Anspruch auf Notbetreuung mehr. Alle Familien würden gleich behandelt. Aspekte des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sollen aber in Abstimmung mit dem Jugendamt weiterhin berücksichtigt werden.

Es dürften außerdem keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen - egal, in welcher Ausprägungsstärke, sagt Fritsch. Ebensowenig Kinder, wenn Elternteile oder andere Personen aus ihrer häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome von Covid-19 aufweisen.

Ursprünglich sollten Kitas und Tagesmütter erst ab Freitag, 12. Juni, wieder für alle Kinder geöffnet werden. Am Mittwoch informierte das NRW-Familienministerium über den früheren Start der Lockerungsmaßnahmen. Tagesmütter sollen die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge anbieten können, „solange das die Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht zulassen“. Entscheidend sei, dass allen Kindern eine Betreuung gegebenenfalls auch in einem eingeschränkten Umfang ermöglicht werde.

(sug)
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