Hundehalter verwirrt Wer nicht hört, muss an die Leine?

Leverkusen · Leverkusener Hundehalter sind nach dem Vorfall im Wildpark verwirrt: Müssen die Tiere im Reuschenberger Wald angeleint werden? Auch an anderen Orten im Stadtgebiet ist die Situation vielen offenbar unklar.

 Montag hörte Biene auf den Befehl ihres Herrchens, Dienstag kann das auch mal anders sein. Deshalb befürwortet Ralf Leweke eine allgemeine Leinenpflicht im Stadtgebiet.

Montag hörte Biene auf den Befehl ihres Herrchens, Dienstag kann das auch mal anders sein. Deshalb befürwortet Ralf Leweke eine allgemeine Leinenpflicht im Stadtgebiet.

Foto: Julia Schüßler

Paul hat Angst. An seiner rot-schwarz gestreiften Leine sitzt der kleine Malteser eingeschüchtert neben seinem Frauchen am Wiembach. In der Ferne bellen Hunde. Pauls Frauchen ist gehbehindert. Wenn freilaufende Hunde auf das Zweigespann zulaufen, wird es für beide gefährlich. Freilaufende Hunde war es auch, die im Wildpark Reuschenberg am Donnerstag drei Kängurus töteten und an Heiligabend in Lützenkirchen einen Zwergspitz tödlich verletzten. Das Problem: Unwissenheit oder Unachtsamkeit der Hundebsitzer bei der Leinenpflicht und eine offenbar nicht ausreichende Beschilderung seitens der Stadt.

Ein Merkblatt auf der städtischen Internetseite und eine Übersichtskarte aus dem Jahre 2012: Das sind die Anhaltspunkte für Leverkusener Hundehalter. Klar ist: „Leinenpflicht für alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in für die Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen, bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen“, so steht es im Merkblatt. Unklar ist allerdings, ob eine Leinenpflicht im Reuschenberger Wald besteht. Das geht aus beiden Dokumenten nicht hervor, die Stadt teilte auf RP-Anfrage mit: „Die Karte ist veraltet, wurde von der Homepage genommen. Aufgrund eines Versehens war die Datei noch bei den Formularen hinterlegt, wurde aber auch dort zwischenzeitlich entfernt.“ Derzeit überarbeite die Stadt die Vorgaben für die Leinenpflicht. „Bis auf weiteres gelten die Vorgaben des Landeshundegesetzes (§ 2).“ Und: „Es ist richtig, dass im Reuschenberger Wald keine Anleinpflicht besteht. Diese gilt erst im Bereich des Friedhofs und des Wildparks.“ Zur Beschilderung blieb die Stadt am Montag noch eine Antwort schuldig.

Zuletzt hatte ein Vorfall an Heiligabend in Lützenkirchen, bei dem ein Zwergspitz von fünf  American-Staffordshire-Terriern angegriffen worden war, für Aufsehen gesorgt. Andrea Schenk, Besitzerin eines Rhodesian Ridgeback, wünscht sich mehr Klarheit zur Leinenpflicht, etwa ein Merkblatt als Beilage zum jährlichen Hundesteuerbrief. Ein Hinweisschild am Anfang des Waldes sei auch eine Möglichkeit. „Ich habe kein Problem, meinen Hund anzuleinen, ich muss das nur wissen“, betont Schenk.

Im gesamten Stadtgebiet scheint Uneinigkeit unter den Hundebesitzern zu herrschen. „Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, sollte ihn anleinen“, sagt Arthur Farkas. Sein Labrador-Mix höre aufs Wort und laufe nur auf Gehwegen. Ralf Leweke ist für eine Leinenpflicht: Der Hund sei nun mal ein Tier. „Heute kann er es und morgen hat er es wieder vergessen.“ Montag war ein guter Tag: Sein Flat-Coated Retriever Biene hört sofort auf den Befehl „sit“ und setzt sich hin.

Auch das Herrchen eines Pudel-Mixes ist überzeugt, dass Hunde zumindest in der Stadt angeleint werden müssen. Auf der Wupperwiese gebe es Schilder dazu. Problem: „Keiner hält sich dran.“ Wenn man den Hund nicht anleine, könne der Besitzer aber auch nicht kontrollieren, was der Hund 100 Meter vor ihm mache. Auf diese Weise werden andere Tiere gerissen, wie auch in Reuschenberg und Lützenkirchen. „Die Leinenpflicht wird nicht beachtet, weil es nicht kontrolliert wird.“ Auch für Paul und sein Frauchen wäre es wichtig, wenn es endlich Klarheit geben würde. Eine eingezäunte Hundewiese wie in Langenfeld könnte da helfen, sagt Pauls Besitzerin.

Der Wildpark hat vorerst keine Anzeige gegen den Hundehalter, dessen Tier die Kängurus hetzte, erstattet, „weil hier juristisch eine Sache eine andere Sache beschädigt hat und zudem ein Vorsatz nicht gegeben ist“, sagt Alexander Marasch von dem Parkbetreiber Integral.

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