Stadt Leverkusen stellt bei Ortstermin Unzulänglichkeiten fest Fußgängerüberweg an Pfarrer-Jekel-Straße muss weg

Leverkusen-Quettingen · Der Überweg entspricht nicht den geltenden Richtlinien: Bäume schränken die Sicht ein, keine Beleuchtung und in einer Tempo-30-Zone im Grunde überflüssig, stellte die Stadt beim Ortstermin fest.

 Die Stadt will den Fußgängerübeweg an der Pfarrer-Jekel-Straße demnächst wieder entfernen. Er entspricht nicht den geltenden Richtlinien dafür, heißt es aus dem Rathaus.

Die Stadt will den Fußgängerübeweg an der Pfarrer-Jekel-Straße demnächst wieder entfernen. Er entspricht nicht den geltenden Richtlinien dafür, heißt es aus dem Rathaus.

Foto: Uwe Miserius/UWe Miserius

Dass Fußgängerüberwege irgendwo nachträglich auf einer Straße gebaut werden – passiert öfter. Weniger oft geschieht vermutlich, was nun auf der Pfarrer-Jekel-Straße geplant ist: Der dortige Fußgängerüberweg wird zurückgebaut.

Das meldet die Stadt in einer Information an die Politik. Bei einem Ortstermin sei nämlich aufgefallen, dass der FGÜ – so die städtische Abkürzung für das etwas sperrige Wort Fußgängerüberweg –  in Höhe der Hausnummer 34 „nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht“.

Es wird in der Politik-Info sehr amtsdeutsch, denn: „Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) setzen unter anderem die frühzeitige Erkennbarkeit des FGÜ für den Fahrzeugführenden und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*innen und Fahrzeugführendem voraus.“

Problem an der Pfarrer-Jekel-Straße: Die dortigen Bäume schränken die Sicht ein, vor allem für alle, die aus der Rolandstraße in die Straße kommen. Die alten Bäume für den Überweg fällen? Lehnt der Fachbereich Stadtgrün ab. Den FGÜ ein Stück die Straße hoch verlegen? Wurde bei einem Ortstermin mit den städtischen Technischen Betrieben und dem Fachbereich Tiefbau „geprüft, ist jedoch angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich“; unter anderem wegen  des versetzten Baumbestandes und den vorhandenen Grundstückszufahrten sei bei Verlegung des FGÜ eine gradlinige Querung der Straße nicht möglich.

Der Überweg liege ohnehin schon sehr nah an der Kreuzung zur Rolandstraße. Wer da in die Pfarrer-Jekel-Straße einbiege, sei eben mit dem Abbiegen beschäftigt. Der FGÜ vermittele eine Scheinsicherheit für die querenden Fußgänger und verringere deren Aufmerksamkeit, argumentiert die Stadt und ergänzt, dass in einer Tempo-30-Zone  Fußgängerüberwege ohnehin „in der Regel entbehrlich“ seien.

Im Reigen der Argumente  für den Abbau des FGÜ kommen freilich auch die Kosten vor. Denn solch ein Überweg müsse – gemäß Richtlinie – ausgeleuchtet werden. Das würde die Stadt rund 15.000 Euro kosten. Für die Stadt ergibt sich daraus, „dass der vorhandene FGÜ in vielerlei Hinsicht nicht den Richtlinien entspricht und grundsätzlich geeignet ist, eine Verkehrsgefährdung darzustellen“.

Heißt im Klartext: Wenn die Baustelle Lützenkirchener Straße durch ist, wird der Fußgängerüberweg abgebaut. Wer beim Straßequeren auf „Nummer sicher“ gehen will, soll – das empfiehlt die Stadt – die Ampel rund 100 Meter entfernt vom FGÜ nutzen.

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