Amtsgericht Frau wegen Überwachung der Tochter vor Gericht

Leverkusen · Dass erfahrene Richter am Amtsgericht Leverkusen mit gänzlich neuen Fällen konfrontiert werden, kommt selten vor: Das Gericht musste sich mit einer Frau befassen, die gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen hatte.

 Das Amtsgericht musste über einen besonderen Fall urteilen: Eine Frau wollte ihre Tochter mit einem Peilsender überwachen.

Das Amtsgericht musste über einen besonderen Fall urteilen: Eine Frau wollte ihre Tochter mit einem Peilsender überwachen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Laut Anklage hatte sie sich im April 2017 einen Peilsender über das Internet bestellt. Der Besitz spezieller Trackingsysteme ist illegal. Auf mehrere Aufforderungen der Bundesnetzagentur, den Sender zu vernichten oder zurückzuschicken, war die 53-Jährige laut Staatsanwältin nicht nachgekommen. So wurde sie angezeigt und wenig später angeklagt. Doch hinter der Besorgung des Peilsenders steckte eine traurige Geschichte.

So hatte sie Frau das Gerät wegen ihrer Tochter geholt. Mit der damals 14-/15-Jährigen habe sie einst große Probleme gehabt, da die Teenagerin drogenabhängig gewesen sei. „Ich musste sie öfter nachts irgendwo rausholen“, berichtete die Mutter jetzt, einige Jahre später, vor Gericht. Sie habe ihrer Tochter den kleinen elektronischen Helfer an die Handtasche machen wollen. „Ich wollte einfach wissen, wo sie ist“, rechtfertigte sie sich.

Dazu sei es aber nie gekommen. Der Sender sei noch in der Originalverpackung von Beamten der Polizei bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Der Einsatz der Ordnungskräfte war erfolgt, nachdem die Angeklagte den Aufforderungen der Bundesnetzagentur nicht nachgekommen war, den Peilsender zu vernichten.

Der Richter erklärte, es sei verboten, einen solchen Sender zu besitzen und einzusetzen. Ein solcher Fall sei ihm in 20 Jahren nicht untergekommen. Er stellte das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten ein. Allerdings nicht ohne der 53-Jährigen etwas mit auf den Weg zu geben. Er betonte: „Man überwacht niemanden  – auch nicht die eigene Tochter.“

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