Amtsgericht Opladen Mildes Urteil – Bewährungsstrafe für Familienvater

Leverkusen · Drei Männer gehen auf Diebestour in Köln und Leverkusen, einer aus dem Trio wird in beiden Fällen erwischt. Jetzt musste sich der Familienvater wegen der beiden Delikte vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten.

Leverkusen Familienvater wegen Diebstahls vor Gericht
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Er zeigte sich geständig und bereute die Taten.

Demnach habe er am 29. Juni des vergangenen Jahres in Köln mit den nicht näher bekannten Komplizen in einem Geschäft Kleidung der Marke s.Oliver stehlen wollen. Polizisten wurden auf die Szenerie aufmerksam, als seine Mittäter T-Shirts und Hemden in eine vom Beschuldigten aufgehaltene Tasche stopften. „Ich war so hektisch, weil ich das vorher noch nie gemacht hatte“, sagte der 32-Jährige auf der Anklagebank.

Seinen Anfang nahm die ganze Aktion in einer Spielhalle in Gelsenkirchen, dem derzeitigen Wohnort des Mannes. Seit 2011 bis Ende 2017 sei er arbeitslos und in Geldnot gewesen. Seine Frau und die drei Kinder hätten teilweise nicht mal etwas Essbares im Kühlschrank gehabt. An den Spielautomaten habe er versucht, Geld zu verdienen – vergeblich. Dort hätten die zwei Mittäter von Köln den Beschuldigten angesprochen und ihm 50 Euro versprochen. Das Geld habe ihn gelockt, bekommen habe er es wegen des vergeblichen Diebstahls aber nie.

So hätte die Gruppe ihn einige Wochen später erneut „angehauen“. „Ich glaube, die machen das öfter – und hatten nur zu wenig Leute“, erklärte der 32-Jährige. Diesmal ging es am 6. Oktober 2017 nach Leverkusen – in den Sidestep-Shop der Rathaus-Galerie. Der Laden, so wunderte sich der Mann jetzt vor Gericht, sei aber total offen gewesen.

Und so kam es, wie es kommen musste: Während die Bande, bestehend aus vier Leuten, die Schuhe im Gesamtwert von 859 Euro in der Tasche verschwinden ließ, wurde eine Sicherheitskraft auf die Männer aufmerksam, die daraufhin flohen.

Während dieser Flucht entstand dann zwischen dem Securitymann und dem Angeklagten eine kleine Rangelei, die auf dem Boden des Einkaufscenters endete. Dabei trug der Detektiv eine Wunde über dem Auge davon. „Ich wollte ihn aber niemals verletzten“, betonte der Beschuldigte.

Weil er allerdings ein Messer bei sich hatte, wurde juristisch aus einem einfachen Diebstahl ein räuberischer – auch wenn der Mann beteuerte, niemals an das Messer gedacht zu haben.

Im Normalfall kommt man mit so einer Tat nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe weg. Doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung bewerteten die Tat als einen minder schweren Fall – aufgrund der damaligen Lebensverhältnisse des Angeklagten. Außerdem habe er nun einen Job, seine Sozialprognose sei gut. Daher kam er mit einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung davon.

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