Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung kontrollieren in Leverkusen Fahnder durchleuchten elf Barbershops

Leverkusen · Konzertierte Kontrollaktion in Barbershops in Leverkusen und Langenfeld. Stadt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung durchleuchten die Betriebe und werden fündig.

Der bunte Barbierpfosten ist Kennzeichen eines Barbershops. Elf Betriebe haben die Kontrolleure am Mittwoch in Leverkusen durchleuchtet, weitere in Langenfeld.

Foto: dpa/Gregor Tholl

Razzia im Barbershop: Die Ordnungsämter von Leverkusen und Langenfeld kontrollierten am Mittwoch „zeitgleich 24 Barbershops in beiden Städten“. Mit im Boot waren auch Ausländerbehörde, Zoll, Polizei und Steuerfahndung Köln. Elf der kontrollierten Barbershops werden in Leverkusen betrieben.

„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln überprüfte 33 angetroffene Mitarbeiter“, meldet Stadtsprecherin Ariane Czerwon. „Bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe haben wir erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit festgestellt. Zum Teil werden Mitarbeiter für weniger als zehn Euro pro Stunde beschäftigt oder arbeiten bereits seit knapp zwei Monaten, ohne zur Sozialversicherung gemeldet zu sein“, erläutert Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts. Zudem gebe es in Leverkusen in einem Fall „konkrete Anhaltspunkte auf den Missbrauch von Sozialleistungen und den Verstoß gegen Auflagen des Aufenthaltstitels“.

Währenddessen prüfte das Ordnungsamt die Einhaltung der Handwerksordnung. Die Kontrolleure stießen auf fünf Verdachtsfälle. Zwei Bußgeldverfahren wurden angestoßen, weil Kontrollierte gegen „die Einhaltung der Preisangabenverordnung“ verstoßen haben.

Die konzertiere Aktion soll, sagt Marcus Richter, Chef des Kommunalen Ordnungsdienstes Leverkusen, zum einen das Sicherheitsempfindungen der Bürger stärken, zum anderen auch der Abschreckung dienen, „indem der Staat geltendes Recht durchsetzt und gewerbliche Strukturen durchleuchtet“. Die Stadt hatte kürzlich eine ähnliche Kontrollaktion gefahren, damals zum Thema Glücksspielautomaten. Richter betont, es gehe bei den Gemeinschaftskontrollen auch um die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen.

Czerwon ergänzt: „Die Koordinierung der Aktion erfolgte auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität.“

(LH)