Landgericht Köln Ehe-Drama mit drei Messerstichen vor Gericht

Leverkusen/Köln · Am liebsten hätte sie gar nichts gesagt. Als Ehefrau stand der 45-jährigen Zeugin, die von ihrem Mann mit einem Küchenmesser im August vergangenen Jahres schwer verletzt wurde, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Leverkusen: Ehe-Drama mit drei Messerstichen vor Gericht.
Foto: Siegfreid Grass/Siegfried Grass

Aber da hätte das Motiv sein müssen, dass sie ihren 60-jährigen Mann nicht hätte belasten wollen. Aber ihr Beweggrund war ein anderer; sie wollte einfach das Drama, das sich in der gemeinsamen Wohnung in der Unstrutstraße abgespielt hatte, nicht noch einmal „durchleben“.

Zu traumatisch war das Erlebte, berichtete sie. Die Zeugin hatte sichtbare Probleme, ihre Aufregung im Gerichtssaal unter Kontrolle zu halten. Sie saß nur wenige Meter von ihrem Mann entfernt, setzte sich gleich von Anfang so, dass sie ihn nicht sehen konnte. Immer wieder stellte sie vorwurfsvoll die Frage: „Warum hat er mir das angetan?“ Von drei Stichverletzungen berichteten sowohl die Ärztin des Opladener Remigius Krankenhauses, die in der Nacht die Notversorgung vorgenommen hatte, wie der Rechtsmediziner. Der Forensiker erklärte, dass die Frau noch sehr viel Glück gehabt hätte, denn eine Schnittverletzung an der Brust endete am harten Knochen des Brustbeines. Wenige Zentimeter weiter hätte es noch wesentlich dramatischere Verletzungen bedeuten können.

Vorsichtig versuchte die 14. Große Strafkammer am zweiten Verhandlungstag das Geschehen aus Sicht des Opfers zu eruieren. Vor allem wollte der Vorsitzende Richter Eiselt wissen, wie ein Streit zwischen den türkischen Eheleuten so eskalieren konnte, dass daraus eine gefährliche Körperverletzung wurde, mit Notarzt-Einsatz, Ermittlungen der Kriminalpolizei und nun einem Verfahren vor dem Kölner Landgericht.
Dabei wurde deutlich, dass dem ein längeres Gezänk voraus ging. Offenbar behaftet mit vielen Missverständnissen und von Anfang an wohl von völlig unterschiedlichen Vorstellungen von einem Zusammenleben. 2015 hatte der Angeklagte die Frau auf Vermittlung seines Bruders nach Deutschland geholt. Der Angeklagte behauptet, sie habe einer Heirat nur zugestimmt, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Sie sagte, dass ihr Mann sie von Anfang an nicht unterstützt und nur unterdrückt habe.

Als die Frau dann endlich eine Beschäftigung in einem Restaurant gefunden hatte, hätte ihr Verdienst nur dazu gedient, die Miete für die Wohnung in der dritten Etage des Acht-Parteien-Hauses in Rheindorf zu bezahlen. Er fühlte sich dagegen gedemütigt, vermutete ein Verhältnis seiner Frau mit dem Chef des Restaurants. Am verhängnisvollen Abend im August kam es dann zur Zuspitzung mit den Messerstichen, beginnend in der Küche. Auf der Flucht durch den Hausflur alarmierten die lauten Schreie die Nachbarn. Erst als die Polizei eintraf und eine Beamtin dem Täter das Messer aus der Hand schlug, war die Gefahr vor dem Haus gebannt. Ein Urteil wird am nächsten Verhandlungstag am 17. März erwartet.

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