Amtsgericht Leverkusen Drogen – 37-Jähriger mit 22 Vorstrafen erneut vor Gericht

Leverkusen · Würde man einen 37-Jährigen, der sich nun erneut vor dem Amtsgericht wegen Drogenbesitzes verantworten musste, beschreiben wollen, wäre er der Mozart der Strafverfolgung. Nicht weil er in seinem Fach besonders gut oder erfolgreich gewesen wäre. Vielmehr weil der Mann die Klaviatur der Justiz seit vielen Jahren rauf- und runterspielt.

 Die Strafakte des Angeklagten ist dick, nun kommt eine Verurteilung hinzu. 

Die Strafakte des Angeklagten ist dick, nun kommt eine Verurteilung hinzu. 

Foto: dpa/Volker Hartmann

Als bei ihm am 25. September 2019 am Bahnhof Leverkusen-Mitte eine kugelförmige Verpackung (in der Drogen-Szene „Bubble“ genannt) mit Kokain gefunden wurde, bahnte sich bereits an, was der 37-Jährige nur zu gut kennt: ein Gerichtsverfahren  –  und Gefängnis.

Auch zu der Verhandlung am Mittwoch erschien der Angeklagte aus dem Keller des Gerichtsgebäudes. Dort werden die bereits inhaftierten Beschuldigten während der Wartezeiten bei Gericht untergebracht. Der Mann sitzt in der  JVA Siegburg ein. Immerhin: An Drogen kommen die Insassen dort nur schwer. „Er ist Konsument – zumindest gewesen“, leitete sein Anwalt die Verteidigung ein. Der Mann nickte. Derzeit nehme er keine Drogen – „notgedrungen“, wie er betonte. Die im September 2019 bei ihm gefundene Menge sei für den Eigenbedarf gewesen.

Zu seinen 22 Vorstrafen kam also nun noch eine weitere hinzu. Fünf Haftstrafen verbüßte der 37-Jährige in seinem noch kurzen Leben. Ein Umdenken schien bisher aber nicht eingesetzt zu haben. Derzeit sitzt er das sechste Mal hinter Gittern. „Und das ja auch noch länger“, resümierte die Richterin nach einem Blick in die Akten.

Zehn Monate muss der Mann in Haft. Seine Zeit dort hat gerade erst begonnen. Sein Verteidiger hoffte wegen geringer Menge und des Eigenbedarfs auf eine Einstellung des Verfahrens. „Bei den Vorstrafen? Nein!“, antwortete die Richterin. Der 37-Jährige wurde durch das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 325 Euro verurteilt. Aus der Strafe und den vorangegangenen Urteilen wird wohl eine Gesamtstrafe gebildet. Das bedeutet: Ein Monat kommt auf die bestehenden zehn obendrauf.

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