Urteil Alkoholfahrt landet vor Gericht

Leverkusen/Burscheid · Hinter der Promille-Tour eines 56-Jährigen steckt eine traurige Geschichte. Krankheit sorgte dafür, dass er keine Arbeit mehr fand. Sein 24 Jahre alter Sohn wohnt bei ihm. Er unterstützt ihn finanziell.

 Das Amtsgericht hat nach der „Corona-Pause“ seinen Betrieb wiederaufgenommen.

Das Amtsgericht hat nach der „Corona-Pause“ seinen Betrieb wiederaufgenommen.

Foto: dpa/Uli Deck

Ein Mann fuhr am 28. November des vergangenen Jahres in Burscheid mit einem Alkoholpegel von rund 1,8 Promille mit seinem Pkw zur Polizei. Die nimmt das Vergehen auf. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Opladen kam jetzt heraus, welche traurige Geschichte hinter einer solchen Sufffahrt stecken kann.

Der 56-jährige Beschuldigte machte sich auf der Anklagebank klein, und gab die Tat zu. Für die Fahrt unter Alkoholeinfluss sei er verantwortlich, doch stecke dahinter kein feuchtfröhlicher Abend, betonte er. „Auf mich ist in der letzten Zeit einiges eingebrochen.“

Krankheit sorgte dafür, dass er keine Arbeit mehr fand. Sein 24 Jahre alter Sohn wohne bei ihm. Er unterstütze ihn finanziell. Der junge Mann habe ein Drogenproblem gehabt und daher keine Arbeit. Am Tattag habe er sich mit seinem Bruder getroffen. „Der ist sehr aggressiv, wir hatten schon öfter die Polizei da“, beschrieb er das eher ungeliebte Familienmitglied. Und auch an jenem Abend sei er in aufgeheizter Stimmung gewesen. „Ich hatte Angst, ich wollte nur zur Polizei“, erklärte der Angeklagte, der zuvor Bier getrunken hatte und sich nun reumütg zeigte: „Es war dumm, ich hätte sie einfach anrufen sollen.“

Alkohol sei bei ihm eigentlilch kein großes Thema, seit gut vier Monaten habe er das Glas nicht mehr angefasst. Die Verteidigung sah das jedoch etwas anders – zumindest in der Vergangenheit seien dem Anwalt Wesensveränderungen aufgefallen. „Das merkt man, die kommen dann mit glasigen Augen“, sagte er, „das ist immer ein Alarmsignal.“ Corona verhinderte jedoch die Teilnahme an verkehrspsychologischen Kursen, die der Beschuldigte laut eigener Aussage gern besucht hätte.

Besonders pikant: Der 56-Jährige stand unter Bewährung. Eine Körperverletzung zwang ihn in eine Geldstrafe hinein. Auch deshalb habe er seinem Bruder wohl nicht die Stirn bieten können. „Ich kann mir ja nichts leisten, muss vieles runterschlucken.“ Seine Bewährungshelferin beschrieb den Mann als sehr zuverlässig, emsig und engagiert. Er habe Tendenzen zu leichten Depressionen, die sich aber wohl unter Kontrolle befänden – eine Aussage, die sich im Lichte des letztens Verhandlungsdrittels vielleicht nicht als ganz richtig heraustellen sollte. Denn für den Mann schien die Verhandlung auch die Möglichkeit zu sein, sich Ballast von der Seele zu reden.

Und besser wurde es für ihn nicht: Zur Geldstrafe wegen Körperverletzung kam eine weitere in Höhe von 1200 Euro hinzu. Sechs Monate wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (fünf sind schon vorrüber).

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