Wo es in Leverkusen gilt Brandgefahr – Stadt erlässt Grillverbot
Leverkusen · Die zweithöchste Gefahrenstufe ist an der Station Köln-Stammheim erreicht, meldet der Deutsche Wetterdienst. Öffentliche Grillflächen in der Stadt sind deswegen ab sofort tabu. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert.
Echte Grillfans haben das Angrillen vermutlich schon im Januar erledigt und sind längst mitten in der Brutzelsaison angekommen. Andere wollten vielleicht eher spontan an diesem Wochenende an der Wupper in Opladen oder am Oulusee den Grill aufstellen. Doch daraus wird nichts. Ab sofort herrscht Grillverbot in der Stadt, genauer gesagt auf den vier öffentlichen Flächen, wo Grillen erlaubt ist.
„Der Graslandfeuerindex hat die Stufe vier erreicht“, sagt Stadtsprecherin Ariane Czerwon. „Das ist die zweithöchste Gefahrenstufe.“ Ab der gilt das Grillverbot an öffentlichen Stellen. Für die Station Köln-Stammheim, die auch für Leverkusen maßgeblich ist, stuft der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Brandgefahr mindestens noch bis Dienstag, 6. Juni, auf diesem Level ein.
Heißt: Zu kalten Getränken packen Picknicker statt Anzünder und Grill kühle Häppchen ein, wenn sie in den kommenden Tagen Freizeit an den vier öffentlichen Grillplätzen verbringen, es sind diese Orte:
• eine Fläche im Bereich der Hitdorfer Laach,
• eine Fläche an den Wupperwiesen nahe der Düsseldorfer Straße
• eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers (Oulusee) zwischen Wilmersdorfer Straße und dem See
• im Strandbereich des Großen Silbersees
Dort, wo Schilder auf die Regeln zum Grillen hinweisen hat die Stadt nun entsprechende Verbotsschilder postiert. „Auch der Kommunale Ordnungsdienst ist über das Grillverbot informiert und wird auf die Einhaltung achten“, ergänzt die Sprecherin. Wer dennoch beim Grillen auf den dafür erlaubten öffentlichen Flächen erwischt wird, muss mit Strafen bis 500 Euro rechnen, informiert die Stadt auf ihrer Internetseite.
Beim Waldbrandgefahrenindex liegt Leverkusen derzeit auf Stufe 3 „mittlere Gefahr“. Der DWD stuft die Gefahr für Sonntag auf Stufe 4 ein, für Montag und Dienstag dann wieder auf Stufe 3. Eine aktuelle Warnung gibt es vom Landesbetrieb Wald und Holz nicht. Generell gilt: „Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann“, erinnert das NRW-Umweltministerium.