Friedhofssatzung Immer öfter Streit um Grabgestaltungen

Leverkusen · Die Friedhofsverwaltung will mit einer Satzungsänderung auf neue Trends reagieren – ein emotionales Thema.

 Die Verwendung von Splitt war bisher auf Leverkusener Friedhöfen verboten. Die Stadt will das Material für die Wege zwischen Gräbern zulassen. Damit reagiert die Friedhofsverwaltung auf den ohnehin schon sichtbaren Trend.

Die Verwendung von Splitt war bisher auf Leverkusener Friedhöfen verboten. Die Stadt will das Material für die Wege zwischen Gräbern zulassen. Damit reagiert die Friedhofsverwaltung auf den ohnehin schon sichtbaren Trend.

Foto: Ulrich Schütz

Die Stadträte diskutieren derzeit über ein hochsensibles, emotionales Thema: über die Grenzen der Grabgestaltung. Es geht um Gruften, den Trend zu Steingärten auf Friedhöfen und um Scheinzypressen, die Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten am Grab sein können.

Geregelt wird auch, wieweit politische Aussagen auf Grabsteinen zulässig sind. Damit soll jeder Versuch, Angehörige einer anderen Volksgruppe zu beleidigen oder andere Weltanschauungen verächtlich zu machen, gestoppt werden. Amtlich ausgedrückt klingt dies nüchterner: „Die von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden vor dem Hintergrund sich verändernder Entwicklungen auf den Friedhöfen vorgeschlagen“, schrieb Fachbereichsleiter Lothar Schmitz ins Beratungspapier. Die Neuerungen dürften in der Ratssitzung am 1. Oktober beschlossen werden.

Schmitz weiß, dass mit Hinterbliebenen vieles behutsam besprochen werden muss. Trotzdem wird etwa beim Thema „Rückschnitt von Scheinzypressen oder Gehölzen“ so manche Unterhaltung hitzig. „Regelmäßig und mit zunehmender Häufigkeit“ gebe es Streit mit Angehörigen, wenn sie „zu groß gewordenen Bewuchs“ entfernen oder wenigstens kürzen sollen. Gründe dafür gibt es einige: Eine Scheinzypresse erreicht schnell mehrere Meter Höhe. Bei starkem Wind sind diese „Bäume“ auch ein Sicherheitsrisiko. Die Stadt schreibt künftig zwei Meter als die maximale Höhe fest. Und: Die Pflanze darf nicht auf Wege oder ein Nachbargrab ragen.

Erkennen die Friedhofsbeschäftigten solche Missstände oder ein verwildertes Grab, ist Geduld gefragt. Die Verwaltung schreibt zunächst an den Grabverantwortlichen. Oft kommen die Briefe mit dem Vermerk „Adressat unbekannt“ zurück. Dann ebnet die Stadt die Grabstelle ein und lässt darauf bis zum Ablauf der Ruhefrist (in Leverkusen bis zu 40 Jahre) Gras wachsen.

Der Trend zum großflächigen Steingarten hat längst die Friedhöfe erreicht. Friedhofsverwalter Schmitz wagt den Spagat: Er will die Grabgestaltung mit Natursteinen ermöglichen. Eine komplette Abdeckung soll es aber nicht geben. Künftig sind Steinverzierungen, etwa ein symbolischer Flusslauf, in der Größe von 0,25 qm erlaubt.

Heutige Anlagen genießen Bestandsschutz. Offiziell erlaubt wird zudem die Verwendung von Splitt auf Wegen zwischen Gräbern. „Wir verwenden das Material ja selbst auf den Friedhofs-Hauptwegen“, sagt Schmitz (die Erlaubnis bezieht sich nur auf Splitt, nicht auf Kies).

Angepackt hat die Stadt auch das Thema „Gruftbestattung“ (nur auf dem Friedhof Reuschenberg zulässig). Neun Anlagen gibt es dort. Derzeit beantragten nur Sinti und Roma solche Grüfte. Zumindest bei einer, Baujahr 1982, gibt es derzeit ein Statikproblem. Die Stadt beauftragte einen Gutachter mit der Prüfung der Gruft, die teils freigelegt wurde. Er soll eine Sanierung vorschlagen. „Die Durchsetzung der nötigen Maßnahmen gestaltet sich schwierig“, notierten die Friedhofsverwalter. Bisher wurden die Grüfte von privaten Handwerkern und meist in ziemlicher Eile erstellt, weil die Angehörigen immer auf eine schnelle Bestattung drängten. Bau- oder Statikpläne fehlen. Künftig will die Stadt den Gruftbau durch eigene Mitarbeiter erledigen. Es sollen Fertigbauteile für die 3,80 Meter langen und 1,90 Meter breiten Kammern verwendet werden. Wer eine Gruft „aus religiös motivierter Begründung“ genehmigt bekommt, muss allein für das Bauwerk 4000 Euro bezahlen.

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