Leverkusener (27) angeklagt Aggressiver Sohn verletzt den Vater und landet vor Gericht

Leverkusen · Für den Beschuldigten steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum. Weniger weil er seinen Vater im Jahr 2018 bedroht und verletzt hatte. Das erwähnte der Vorsitzende Richter der 24. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts mehrfach am ersten Prozesstag. Mehr weil sein Verhalten unkalkulierbar ist.

 Muss der Angeklagte aus Leverkusen in dauerhafte psychologische Behandlung? Das Landgericht prüft den Fall ausgiebig.

Muss der Angeklagte aus Leverkusen in dauerhafte psychologische Behandlung? Das Landgericht prüft den Fall ausgiebig.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein nicht ganz einfach zu führender Prozess mit einem Urteil,  vor dessen Verkündung die Richter noch ausführlich beraten und vor allem die Gutachten der psychologischen Forensiker abwarten müssen.

Für den Angeklagten gibt es nur eine Lösung, wie er ganz zum Schluss des ersten Verhandlungstages lautstark fragte: „Wann kann ich endlich wieder nach Hause?“ Da wird er sich gedulden müssen, zumindest bis zur erwarteten Urteilsverkündung am 3. November. Wenn überhaupt ...

Als erster Zeuge wurde der Vater vernommen,  der aber nur wenige Angaben machte – oder machen wollte. Es war eine sichtlich belastende Situation, seinen Sohn auf der Anklagebank zu sehen, bewacht von einem Wachtmeister. Eine Erklärung für seine dürftigen Angaben lieferte  die Mutter, ihr Mann sei schwer erkrankt. Dass er sich mit dieser tragischen Situation  in seiner Familie überhaupt noch beschäftigen muss, fördert nicht eben den Heilungsprozess.

Dafür schilderte die Mutter das tägliche Familienleben, das immer wieder in Handgreiflichen ausartete. Alles fing 2012 an. Der inzwischen 27-Jährige schlug Sachen kaputt. Immer wieder wurde die Polizei gerufen. „Mindestens zwanzig Mal“ mussten die Beamten helfen. Etliche Strafanzeigen wurden gestellt. Bis erstmals die Einweisung ins Krankenhaus erfolgte. Die verabreichten Medikamente schienen zu helfen. Als die Anstalt entschied, dass der Patient Freigang hatte, machte der sich zum elterlichen Haus auf. Weil keiner öffnete, trat er die Haustür ein. Die Mutter vor Gericht: „Uns ist damals verboten worden zu öffnen.“

Das eigentlich Tragische ist,  der Angeklagte weiß von seiner Krankheit, von  seiner Schizophrenie und Aggressivität. Und gab gleich einige Kostproben im Gerichtssaal. Er unterbrach fortlaufend die Aussagen seiner Mutter, die sichtlich bemüht war, die Fassung nicht zu verlieren. Immer wieder fragte er den Richter, ob er zu den mütterlichen Angaben auch etwas sagten dürfe. Das ist bei der Vernehmung eines Zeugen vor Gericht nicht üblich. Als der Richter das doch einmal erlaubte, kam der völlig aus dem Zusammenhang gerissene Hinweis, dass es in Hitdorf einen schönen Wanderweg um die Seen gebe; da fühle er sich wohl.

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