Kritik: Benutzungspflicht gilt auf viel zu schmalem Asphaltband ADFC entsetzt über Radwegregel Solinger Straße

Leverkusen · Die Stadt führt die Radwegbenutzungspflicht wieder ein. Der Fahrradclub findet: Dazu hätte das Asphaltband verbreitert werden müssen.

 Wenn zwei sich begegnen: Auf dem Radweg Solinger Straße hilft da nur, vorsichtig ins Seitenbegleitgrün auszuweichen, um unfallfrei aneinander vorbeizukommen.

Wenn zwei sich begegnen: Auf dem Radweg Solinger Straße hilft da nur, vorsichtig ins Seitenbegleitgrün auszuweichen, um unfallfrei aneinander vorbeizukommen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Ausflug per Rad ins Grüne? Das geht in Leverkusen praktisch unmittelbar vor der Haustür. Gras, mitunter Brennnesseln und andere Pflanzen des Grünstreifens zwischen Radwegen und Straßen stehen hoch. Natur pur. Eine, die Kurt Krefft vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Leverkusen kürzlich an der Solinger Straße besonders ins Auge fiel. Denn sie macht es noch etwas schwieriger, das umzusetzen, was die Stadt nun für den Radweg an der Straße vorgibt: die Radwegbenutzungspflicht.

„Die ist vor Jahren abgeschafft worden, nun führt die Stadt sie wieder ein“, berichtet der Verkehrspolitische Sprecher des Clubs. „Und zwar ohne dass bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Das ist es, was uns entsetzt.“

Denn: Bei dem Radweg handelt es sich um einen „einseitigen Zwei-Richtungs-Radweg“. Heißt: Sowohl in Richtung Rheindorf als auch in Richtung Opladen können die Radfahrer ihn nutzen. Laut der Era, kurz für Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, einem technischen Regelwerk für Radwege, soll ein solcher Radweg drei Meter breit sein. „Da in diesem Fall dort auch noch Fußgänger gehen sollen, müsste man nochmal rund 1,50 Meter dazurechnen. So kommen wir schon auf eine Breite von 4,50 Metern“, rechnet Krefft vor. Bei wenig genutzten Wegen seien auch 2,50 Meter erlaubt. „Aber das trifft auf diesen Radweg nicht zu.“ Zudem: Selbst auf diese Breite schaffe es das Asphaltband in dem Bereich ja nicht.

Dazu kämen dann noch 70 bis 80 Zentimeter bis zur Straße. Soweit die Theorie. Praktisch betrachtet sei der Radweg an der Solinger Straße wesentlich schmaler. „Das Asphaltband ist lediglich zwei Meter breit und an den Rändern jeweils rund 15 Zentimeter zugewachsen.“ Für die Begegnung von zwei sich entgegenkommenden Fahrradfahrern auf ihren Drahteseln bleiben gerade mal 1,70 Meter. Und in dem Moment darf dann da nicht gerade auch noch ein Fußgänger gehen. 

Da hätte die zuständigen Behörden eine Verbreiterung vornehmen müssen, bevor die Radwegbenutzungspflicht wieder eingeführt wurde, betont Krefft. Er sagt auch: Die Zuständigkeiten für den Radweg seien kompliziert. Eigentlich sei es der Landesbetrieb Straßen NRW, im Falle der Verkehrsführung aber doch offenbar die Stadt. „Ein normaler Bürger weiß gar nicht, an wen er sich in so einem Fall wenden soll.“

Die Stadt begründet die Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht so: Sie „wurde wieder angeordnet, weil zum Einen festgestellt wurde, dass annähernd alle Fahrradfahrer den Gehweg mit der ,Radfahrer frei’-Beschilderung nutzten. In der Zeit der Beobachtungen wurden keine Fahrradfahrer auf der Fahrbahn der Solinger Straße gesehen.“

Zum Anderen gelte auf der Strecke ein Überholverbot, das rein rechtlich dazu führen könne, dass der Autofahrer einen Radfahrer auf der Fahrbahn unter Umständen nicht überholen dürfte. „Dabei besteht die Gefahr, dass es zu massiven Verkehrseinschränkungen kommt beziehungsweise zu rechtswidrigen und gefährlichen Überholvorgängen. Damit würde die Unfallgefahr erhöht“, argumentiert die Verwaltung. An diesem Überholverbot werde „aufgrund der leichten Kurvenlagen und der damit verbundenen leicht erschwerten Sicht“ festgehalten. Umkehrschluss: Die Radwegbenutzungspflicht gilt zwischen Raoul-Wallenberg-Straße und Stichstraße zum S-Bahnhof Rheindorf.

Krefft kündigt an: „Der ADFC wird zum Thema Solinger Straße auf die zuständigen Behörden zugehen.“

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