Urteil 700 Euro Strafe wegen sexueller Belästigung

Leverkusen · Ein 52-Jähriger soll einer Kollegin an den Po gefasst haben. Sie verließ daraufhin die Firma. Laut Anklageschrift hatte der Mann der Frau in der Küche des Unternehmens zunächst über den Rücken gestreichelt und war dann mit der Hand ganz langsam ans Gesäß des Opfers übergegangen.

 Ein Fall fürs Amtsgericht.

Ein Fall fürs Amtsgericht.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Weil er sich in der Teeküche einer PR- und Werbeagentur einer Kollegin unangemessen angenähert haben soll, musste sich ein 52-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Leverkusen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verantworten.

Laut Anklageschrift hatte er der Frau am 6. Dezember 2017 in der Küche des Unternehmens zunächst über den Rücken gestreichelt und war dann mit der Hand ganz langsam ans Gesäß des Opfers übergegangen. Für die Frau war dies laut Staatsanwaltschft ein Schock – vor Gericht erschien sie aber nicht.

Die Verteidigung versuchte, ihren Mandanten in Schutz zu nehmen, und stellte die Sache anders dar. Ihr zufolge hatte sich die Frau in der Firma ohnehin nicht wohlgefühlt. Die nötige Anerkennung sei stets ausgeblieben – so habe sie die Geschichte genutzt, um das Unternehmen zu verlassen.

Die Verteidigung schlug daher vor, das lange andauernde Verfahren mit Hilfe einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro für einen gemeinnützigen Zweck einzustellen. Schließlich liege der Vorfall über zwei Jahre zurück. Der Angeklagte und das vemeintliche Opfer arbeiteten nun nicht mehr zusammen und hätten keinen Kontakt zueinander. Denn auch der 52 Jahre alte Beschuldigte habe der Agentur den Rücken zugekehrt.

Das Gericht zögerte noch allerdings eine Weile. In den Akten war es auf eine Aussage der Frau gestoßen, die sie nach dem Vorfall bei der Polizei getätigt hatte. Demach sei der Angeklagte auch von anderen Frauen in der Werbefirma stets argwöhnig betrachtet worden. In der Aussage heißt es: „Die Mädels und ich hatten immer ein komischen Gefühl, wenn er in der Nähe war. Wir haben immer versucht, ihn zu meiden.“

Der Geschäftsführer der Agentur sei demnach auf die Problematik aufmerksam gemacht worden und habe sich dieser angenommen. Die Verteidigung hielt entgegen, dass der Agenturchef die Gerüchte nicht bestätigen konnte und daher keine Veranlassung sah, etwas zu unternehmen.

Das Gericht wollte schließlich das Verfahren nach zwei Jahren zu einem Ende bringen. 500 Euro Geldbuße hielt es jedoch für zu wenig und verhängte 700 Euro. Betroffen stimmte der Beschuldigte zu. Er wolle an eine Institution zahlen, die sich um krebskranke Kinder kümmert.

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