1291 Dateien auf Laptop und Smartphone Kinderpornografie – 42-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Leverkusen · 1290 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt auf Laptop und Smartphone hat die Polizei am 24. März 2017 bei einem Mann  sichergestellt. Der 42-Jährige ist seit 2004 einschlägig vorbestraft und musste sich am Freitag erneut vor dem Amtsgericht Leverkusen verantworten.

Leverkusen: 42-jähriger wegen Kinderpornografie zu Haft verurteilt.
Foto: dpa/Peter Steffen

Während die Staatsanwaltschaft die Anklage vorlas, senkte der Beschuldigte den Blick und starrte offenbar beschämt auf den Boden. Die Bilder zeigten laut Anklageschrift Kinder in sehr jungem Alter.   Diese Beschreibungen der Opfer sorgte bei den Prozess-Beteiligten im Gerichtsaal für Abscheu und Verständnislosigkeit.

Nach kurzem Zögern schaute der Angeklagte schließlich auf und nahm Stellung zu den Vorwürfen: „Das entspricht der Wahrheit“, gestand er. Auf die Frage nach dem Wieso wusste der Beschuldigte keine Antwort. „Das hat viele Gründe“, erläuterte er. Es falle ihm schwer, nur einen zu nennen. Selbst in der Therapie könne er nur schwerlich über seine Neigungen sprechen.

Die Verteidigung unterstützte ihren Mandanten, indem sie anbrachte, dass sich der 42-Jährige seit dem 26. November des vergangenen Jahres bei dem Therapeuten  befinde. Aus seiner alten, schlecht funktionierenden Therapie habe er sich gelöst. Das empfanden Staatsanwaltschaft und Gericht als nur schwachen Plus-Punkt für den  Angeklagten. Es mache den Eindruck, er habe sich vor der drohenden Hauptverhandlung in eine günstige Ausgangslage bringen wollen, bekundete das Gericht.

Die zuständige Staatsanwältin nahm den Mann schließlich ins Gebet. Für ihn komme in Zukunft auch Sicherungsverwahrung in Betracht. „Aus dem Angucken werden oft Taten“, betonte sie. Er müsse diese Gefahr in den Griff bekommen.

Die Bewährungshelferin des Beschuldigten sagte, er habe seine Taten und sein Verhalten lange bagatellisiert. In den vergangenen Monaten jedoch habe sie eine Veränderung wahrgenommen: „Es hat eine Entwicklung stattgefunden.“ Allerdings sei noch eine Menge Arbeit nötig, um den 42-Jährigen zu läutern. Heilbar sei eine solche Neigung ohnehin nicht, sie könne nur unter Kontrolle gebracht werden.

In der Folge taten sich Gericht und Staatsanwaltschaft schwer, darüber zu entscheiden, ob Bewährung nach zwei Gefängnisaufenthalten in den vergangenen rund zehn Jahren vertretbar sei. Die Staatsanwältin beantragte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Denn der Beschuldigte sei therapeutisch an einem Punkt, an dem er sich zuvor nicht befunden habe.

Das Gericht sah das anders und  verurteilte den Mann zu der geforderten Haft, jedoch ohne Bewährung. Der 42-Jährige wird wohl Berufung einlegen und versuchen, das Landgericht von seinen Fortschritten zu überzeugen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort