Gerichtsverhandlung in Leverkusen 25-Jähriger gibt sich online als Polizist aus – Freispruch

Leverkusen · Der Tatbestand und die dazugehörigen Urteile seien deutschlandweit umstritten, sagt die Richterin. Für den Tatbestand der Amtsanmaßung sei eine konkrete Handlung nötig.

 In den sozialen Medien spielte der Angeklagte sich als Kriminalbeamter auf.

In den sozialen Medien spielte der Angeklagte sich als Kriminalbeamter auf.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im Internet vermischen sich hin und wieder die Identitäten. Das Medium macht es Schwindlern und Blendern leicht.

Ein Leverkusener gab sich auf seinem öffentlichen Facebook-Profil in einem Zeitraum vom 30. Oktober 2019 bis zum 19. März 2020 als hochrangiger Beamter der Kriminalpolizei aus. In diesem Rahmen äußerte er sich zudem unter anderem vermeintlich offiziell zu den Missbrauchsfällen von Bergisch Gladbach. Er wurde wegen Amtsanmaßung vor dem Amtsgericht Leverkusen angeklagt.

Für seine Aussagen, die er laut seines Profils im Namen der Polizei tätigte, nutzte er sein einsehbares Facebook-Profil. Auf diesem gab er sich als Ermittler in den Fällen aus. Zudem verwendete er Bildbearbeitungsprogramme, um sich in Uniformen der Polizei zu zeigen.

Offenbar stärkte der 25-Jährige durch die Verwandlung in eine andere, bedeutende Rolle sein Selbstwertgefühl. So jedenfalls vermutete es der Bewährungshelfer in der Verhandlung. Insbesondere das Leben in einer soziotherapeutischen Einrichtung falle ihm schwer. In dieser wohnt der junge Mann freiwillig aufgrund einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts.

Die Verteidigung bemühte, herauszuarbeiten, dass die Anklage der Amtsanmaßung nicht haltbar wäre. Hierfür sei eine konkrete Handlung nötig. Das bloße Kommentieren auf einer Facebook-Seite reiche dafür nicht aus, so die Verteidigerin. Auch die Staatsanwältin stimmte diesen Ausführungen zu. „Man braucht ein imperatives Handeln“, sagte sie.

In der Tat, erläuterte auch die Richterin, sei der Tatbestand und die dazugehörigen Urteile deutschlandweit umstritten.Sie ließ es sich jedoch nicht nehmen, dem 25-Jährigen ins Gewissen zu reden. „Sie lassen das besser“, betonte sie. Schließlich sei nicht ausgeschlossen, dass weitere Anzeigen folgten. Sie sprach den Mann daraufhin frei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort