Leverkusen Lenné "bohrt" weiter "dicke Dübel" vor Gericht

Leverkusen · Leverkusener verfolgt 2016 die Klagen von 27 VW-Geschädigten und den Erbstreit im Fischerdübel-Imperium weiter.

Rechtsanwalt Guido Lenné aus Leverkusen.

Foto: Uwe Miserius

Zwei richtig "dicke Fische" hat der Leverkusener Fachanwalt Guido Lenné auch in diesem Jahr als Fälle seiner Kanzlei weiterzuverfolgen: Den Rechtsstreit um das Erbe der Tochter des Fischer-Dübel-Erfinders Artur Fischer, Margot Fischer-Weber. Und weiter beschäftigen werden ihn und seine Mandanten auch mögliche Schadensersatzansprüche an den VW-Konzern. Denn der VW-Skandal um mangelhafte und wertgeminderte Fahrzeuge zog auch seine Kreise in Leverkusen.

Lenné vertritt bereits 22 Mandanten, die VW wegen Mängeln oder einer Wertminderung an ihren Fahrzeugen verklagen wollen. Dazu kommen fünf weitere Mandanten, die durch VW-Aktien und -Derivate erhebliche finanzielle Schäden erlitten hätten. Einer habe sogar einen Schaden von mehr als 50.000 Euro zu beklagen. Stand der Dinge sei, dass mit den meisten Händlern ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung vereinbart werden könne. "Es laufen dann keine Fristen mehr, so dass die Betroffenen zunächst einmal Zeit gewinnen. Dann kann abgewartet werden, was die Nachbesserungsarbeiten ergeben", erklärt Lenné.

Viele VW-Kunden wollten erstmal schauen, was da genau passiere. Lenné gibt zu: "Viele - auch ich bin ja selbst betroffen mit einem VW Touran meiner Frau - fürchten, dass Wertverluste bleiben werden."

Darum könne er sich kümmern, wenn im Laufe des neuen Jahres feststehe, wie und was VW freiwillig unternehmen werde. Könne allerdings kein Verjährungsverzicht vereinbart werden, müsse in Einzelfällen - bei laufenden Gewährleistungs- oder Garantiefristen - kurzfristig geklagt werden. Kürzlich sei ein Betroffener in der Kanzlei gewesen, für den man noch am selben Tag habe Klage einreichen müssen, um keine Verjährungsfrist zu durchbrechen. "In den VW-Fällen wünsche ich mir, dass die Erwartungen, die die enttäuschten VW-Kunden nun zu Recht haben, von VW nicht enttäuscht werden. VW hat viel Vertrauen verloren und viel wieder gut zu machen. VW hat es immer noch selbst in der Hand, die Kunden wieder glücklich zu machen. Die meisten sind noch geduldig und beobachten, was passiert", meint Lenné, sagt aber auch deutlich: "Wenn das die-Kunden-wieder-glücklich-machen nicht freiwillig passiert, wird die Rechtsprechung Hilfe leisten. Da hab ich keinen Zweifel."

Weiter geht es für den Fachanwalt für Wirtschafts- und Bankenrecht auch im Erbstreit Fischer. Es werde im Februar einen neuen Gerichtstermin mit einem wichtigen Zeugen geben, kündigt Lenné an. Wie berichtet, wehrt sich die Tochter Margot Fischer-Weber gegen eine notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag, den sie mit 36 Jahren unterschrieben hat. Ihr Vater ist Artur Fischer, der Erfinder des Fischer-Dübels. Sie war und ist schwerstbehindert und kann kaum etwas hören. Die weitreichenden Folgen des Vertrages seien ihr damals unverständlich gewesen, sagt die heute 67-Jährige. Seit September wird sie bei ihrer Klage von Lenné vertreten.

Nachdem eine erste Verhandlungsrunde kein Ergebnis gebracht habe, sei es nun zu einem ersten Teilerfolg gekommen. Das Gericht habe zu einem weiteren Termin geladen und habe dafür einen Zeugen einbestellt. Es handele sich dabei um den Notar, der damals den Vertrag zwischen Artur Fischer und seiner Tochter Margot beurkundet habe. "Das Gericht hält offenbar den bisherigen Vortrag der Klägerin für schlüssig, sonst könnte es auch ohne den Zeugen entscheiden", meint Lenné.

Der Anwalt sagt aber auch: "Im Fall Fischer wünsche ich mir unter juristischen Gesichtspunkten natürlich einen Sieg, aber und unter menschlichen Aspekten vielleicht auch doch noch einen Kompromiss, denn das wäre doch für die Familiensituation sicher das Beste."

(RP)