Nach Tod eines Betreuers in Frankreich Leiter des Leverkusener Ferienlagers wollen an anderer Stelle weitermachen

Leverkusen/Nimes · Nach der Entscheidung eines französischen Gerichts müssen die Ferienlagerbetreiber der Leverkusener Jugendförderung St. Antonius den Campingplatz an der Ardeche räumen. Sie wollen an anderer Stelle in der Region aber weitermachen. Bei einer Überschwemmung im August war ein Betreuer ums Leben gekommen.

Leverkusen: Ankunft der Kinder aus französischem Ferienlager
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Ankunft der Kinder aus französischem Ferienlager in Leverkusen

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Foto: Uwe Miserius

Die Leverkusener Jugendförderung St. Antonius muss jegliche Aktivität auf dem Gelände einstellen, urteilte das Berufungsgericht von Nîmes am Donnerstag. Die Anlage sei ohne Behördengenehmigung errichtet worden, hatten die Richter entschieden, die gesamte Infrastruktur müsse abgebaut werden. Das berichtet einer der beiden Leiter des Leverkusener Jugendcamps, Michael Prenzlow, unserer Redaktion. „Wir müssen nun Sachen abreißen, die wir gar nicht gebaut haben oder aufgrund von Auflagen der Gemeinde errichten mussten“, sagt er. Dazu gehören etwa die Sanitäranlagen und ein Küchengebäude. 14 Helfer aus Leverkusen seien derzeit damit beschäftigt, den Platz zu räumen.

Nach den Vorfällen im Sommer habe die Jugendförderung das Areal im Departement Gard an der Ardeche ohnehin verlassen wollen, sagte Prenzlow. Damals hatte eine Überschwemmung den Campingplatz heimsucht und bei einer kurzfristigen Räumungsaktion Kinder und Betreuer in Panik versetzt. Ein Betreuer wurde in den Fluten getötet, mehrere Lagerbewohner verletzt. Die französischen Behörden hatten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Lagerleiter aus Leverkusen eingeleitet.

Die Organisatoren des Camps wollen aber nicht aufgeben und schon im kommenden Sommer an anderer Stelle in der Region ein neues Feriencamp für Kinder und Jugendliche anbieten. Ein geeigneter Platz werde derzeit gesucht, sei aber noch nicht gefunden. Prenzlow und der zweite Leiter des Lagers, Jörg Esser, dürfen das Departement Gard wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht betreten. Sie suchen derzeit nach einem neuen Lagerplatz in einem Nachbardepartement. Prenzlow zufolge müssen sie sich am 13. Dezember einer erneuten Vernehmung der französischen Ermittler im Justizpalast von Nimes stellen. Laut Prenzlow müssen sich beide wegen Gefährdung und unabsichtlicher Verletzung von Personen sowie illegalen Betriebs eines Campingplatzes verantworten. Ob und wann ein Prozess eröffnet und ein Urteil gesprochen wird, sei nicht absehbar. Prenzlow: „So ein Verfahren kann bis zu zwei Jahre dauern.“ Die Staatsanwaltschaft Köln habe inzwischen ein sogenanntes Spiegelverfahren eröffnet, bei dem Betreuer und womöglich auch Jugendliche als Zeugen vernommen würden. Die Aussagen würden übersetzt und nach Frankreich übermittelt.

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