Leverkusen Leichlinger händigte Waffe für späteren Raub aus

Leverkusen · Weil ein Leichlinger im Juli des vergangenen Jahres eine PTB-Waffe - umgangssprachlich: Schreckschusspistole genannt - unerlaubt mit sich führte und diese zudem einer anderen Person übergab, musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten.

Besonders brisant an der Sache: Die gesondert verfolgte Person, die die Waffe von dem Leichlinger erhielt, beging mit ihr ausgestattet und mit Hilfe eines Komplizen im vergangenen Jahr dann einen Raubüberfall. Die Urteile dafür: unter anderem sieben Jahre Haft.

Zurück zum Fall gestern vor dem Leverkusener Amtsgericht: Die Übergabe hatte laut Anklage, die die Staatsanwaltschaft verlas, im Jugendhaus an der Hamberger Straße in Lützenkirchen stattgefunden. Der Beschuldigte, der die Waffe einst aushändigte, beteuerte durch seinen Anwalt vor Gericht, nichts von der Absicht der späteren Täter gewusst zu haben. "Ich habe da nicht weiter nachgefragt", gab er an. Schließlich habe es sich beim Empfänger der Waffe um einen Freund seines älteren Cousins gehandelt - er habe ihn gekannt. "Wir haben in der Tat keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Sie wussten, was mit der Waffe passiert", merkte das Gericht in der Verhandlung gestern an. Eine Mittäterschaft am späteren Raubüberfall sei somit also ausgeschlossen. Schreckschusswaffen könnten zudem ohne einen kleinen Waffenschein besessen werden - nur das Mitführen in der Öffentlichkeit sei strafbar. So kam der Leichlinger glimpflich davon. Er wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

(brü)
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