Leverkusen Lebenshilfe kritisiert Bund für Pläne zu Behindertenintegration

Leverkusen · Wem, wenn nicht einem Betroffenen, stände es zu, sich über Menschen mit Behinderung lustig zu machen. Rainer Schmidt (50) ist so einer. Der Bonner wurde ohne Unterarme und mit einem verkürzten rechten Oberschenkel geboren.

 Harald Mohr (Lebenshilfe) und Rainer Schmidt plauderten angeregt.

Harald Mohr (Lebenshilfe) und Rainer Schmidt plauderten angeregt.

Foto: UM

Eine Einschränkung war das nie für den evangelischen Pfarrer, der bis März 2015 als Dozent am Pädagogisch-Theologischen Institut in Bonn arbeitete und seine internationale Karriere als Tischtennisspieler erst nach der siebten Teilnahme an den Paralympischen Spielen in Peking beendete. Eher das Gegenteil sei der Fall, sagte er beim Neujahrsempfang der Lebenshilfe Werkstätten im Wildpark-Bistro Reuschenberg.

Der Kabarettist präsentierte einen Ausschnitt seines Programms "Däumchen drehen". Immer wieder habe er versucht, ernste Vorträge zu halten, sagte Schmidt. Das ging so häufig schief, dass er beschloss, den Beruf zu wechseln. "Mit Humor kann man Herzen öffnen", sagte der Späteinsteiger. Zu rund 50 Zuhörern gehörten Beschäftigte mit Behinderung, die zurzeit auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen untergebracht sind, und Vertreter von Unternehmen, Betrieben, Politik und Verwaltung.

Begrüßt wurden alle zunächst durch Harald Mohr, Geschäftsführer der Lebenshilfe Werkstätten Leverkusen/Rhein-Berg, der die Gelegenheit nutzte, um kritische Worte über die Landesinitiative zur Schaffung von betriebsintegrierten Arbeitsplätzen zu äußern. Statt der 1000 erhofften, seien nur 600 Arbeitsplätze geschaffen worden. Große Erfolge hätten sich dort gezeigt, wo Begleitung in Werkstätten organisiert war, somit auch im eigenen Haus. Verärgert gab er sich über den Referenten-Entwurf zum Bundesteilhabegesetz, wonach es Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf in allen Bundesländern - außer NRW - verwehrt werde, am Arbeitsleben teilzuhaben, mit der Begründung, es sei "nicht zu erwarten, dass ein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis erzielt" werde. Das grenze Personen aus und sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren, betonte Mohr und ergänzte: "So wird Inklusion zu Exklusion."

(gkf)
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