Leverkusen Landtag behandelt Ausziehzwang im Polizeigewahrsam

Leverkusen · Zu den Vorschriften zur Durchsuchung von in Gewahrsam genommenen Menschen richtet der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland jetzt eine Kleine Anfrage an den Düsseldorfer Landtag. Hintergrund ist ein Vorfall im Kölner Polizeipräsidium. Golland verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die generelle Anordnung im Kölner Polizeipräsidium, dass alle in Gewahrsam Genommenen nicht nur durchsucht werden, sondern sich auch entkleiden müssen, für rechtswidrig erklärt hat. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse die Entscheidung im Einzelfall getroffen werden. Das Urteil bezog sich auf den konkreten Fall einer Frau, die von einer Polizistin und einem männlichen Kollegen entkleidet und durchsucht worden war, obwohl sie sich geweigert hatte.

Golland fragt nun die Landesregierung: "Wie lauten die konkreten Durchsuchungsvorschriften in allen Kreispolizeibehörden des Landes zum Stichtag 01. Dezember 2015?" Er möchte die Durchsuchungsvorschriften auch nach Entkleidungspflichten geschlechtsspezifisch aufgelistet haben.

Außerdem fragt der Abgeordnete, weshalb es keine einheitliche landesweite Regelung gebe? "Hält die Landesregierung das Entkleiden von Frauen vor männlichen Polizisten für sittsam?", fragt er im Weiteren hintersinnig und will ferner wissen: "Wie kontrolliert die Landesregierung die rechtskonforme Durchsuchungspraxis bzw. was unternimmt die Landesregierung im Speziellen zur Einführung gültiger Vorschriften bei der Kölner Polizei?" Schließlich interessiert Golland: "Welche Kreispolizeibehörden haben auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes bereits reagiert und ihre Vorschriften geändert?"

(gt)
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