Gericht 40-Jähriger wegen schweren Raubes zu Haft verurteilt

Leverkusen/Köln · Das Gericht sprach von einem „Schreckensszenario“. Ein Mann aus Leverkusen war mit einem Kumpanen über ein Baugerüst in die Wohnbung einer 65-Jährigen eindrungen und hatte diese gefesselt, bedroht und ausgeraubt.

Landgericht verurteilt 40-jährigen Leverkusener wegen schweren Raubes
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Prozess um einen besonders schweren Raub ist gestern im Landgericht Köln ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde schuldig befunden,  im Juli 2011 mit einem unbekannten Mittäter über ein Baugerüst in die  Wohnung einer damals 65-Jährigen eingebrochen zusein, sie gefesselt, bedroht und ausgeraubt zu haben. Der 40-jährige Familienvater aus Leverkusen wurde deshalb zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Fünf Monate wurden ihm jedoch wegen enormer Verzögerungen im Prozess – die Revision wurde bereits 2015 anerkannt – als verbüßt angerechnet.

„Wie aus einem Albtraum.“ So beschrieb die Kammer die Tat. Wer in die Wohnung einer schutzlosen älteren Frau einsteige, diese mit Klebeband fessele und auch Mund und Augen zuklebe, der handele „perfide“, befand das Gericht. Dass der Geschädigten mit dem Abschneiden der Finger gedroht und ihr vom Mittäter eine Schere an den Hals gehalten wurde, sei ein „Schreckensszenario“.

Strafmildernd haben sich unter anderem sein Geständnis und die Tatsache ausgewirkt, dass er der Geschädigten während des Raubes Wasser und Zigaretten gegeben haben soll. Jedoch sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Tat gesundheitliche Folgen für die Frau hatte. So musste sie nach der Tat für drei Wochen ins Krankenhaus. Grund war ein Herzfehler, mutmaßlich ausgelöst durch Stress.

Der Argumentation der Verteidigung glaubte das Gericht wiederum nicht. Die gab an, dass der Angeklagte von dem unbekannten Mittäter bedroht worden sei. Die Kammer konnte jedoch keine Bedrohungssituation erkennen. Vielmehr habe der Angeklagte aus Geldnot gehandelt.

Mit dem gestrigen Urteil kann sich der aus dem Kosovo stammende Leverkusener wohl noch glücklich schätzen. „Hätten wir gekonnt, hätten Sie siebeneinhalb Jahre bekommen“, richtete sich die Kammer noch während der Urteilsverkündung an den Angeklagten. Sie konnte aber nicht, denn der 40-Jährige war bereits 2014 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen legte sein Verteidiger Revision ein, was die Kammer daran hinderte, eine höhere Strafe zu verhängen. Ob das Urteil nach fast acht Jahren nun endgültig ist, bleibt abzuwarten. Der Verurteilte hat eine Woche Zeit, erneut Revision einzulegen.

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