Schlanker Prozess am Landgericht Köln Urkundenfälscher kommen mit Bewährung davon

Köln/Leverkusen · Wiesdorf Was im Mai 2009 bei einem Gespräch von drei Männern in einer Eisdiele am Friedrich-Ebert-Platz in Wiesdorf begann, fand mit einem Urteil der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts seinen Abschluss. Eine lange Geschichte, bei der es um gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, gewerbsmäßige Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrug ging.

 In zwei Prozesstagen war der Leverkusener Fall abgehandelt.

In zwei Prozesstagen war der Leverkusener Fall abgehandelt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Dabei kamen die Angeklagten, drei Männer im Alter von 75, 59 und 52 Jahre, mit ihren Bewährungsurteilen glimpflich davon. Denn der Vorsitzende Richter Hengstenberg räumte ein, dass die Justiz dieses Verfahren immer wieder unter den Stapel der zu bearbeitenden Fälle schieben musste. So gab es letztlich wegen der langen Wartezeit noch „Rabatt“, vier Monate Nachlass für jeden – weil das jahrelange bange Warten auf einen noch anstehenden Gerichtsprozess ja auch nicht gerade förderlich für die Lebensqualität sei, so der Richter.

Letztlich trugen die Angeklagten mit ihren umfangreichen Geständnissen selbst zu dieser „Verschlankung“ bei, was der Richter betonte. Denn eine genaue Aufarbeitung dieser Aktivitäten, bei denen es um die gewerbsmäßige Beihilfe bei der Einschleusung von Afghanen in 32 Fällen ging, hätte die Juristen weitere zeitraubende Verhandlungstage gekostet. Mit fingierten Verpflichtungserklärungen, der Fälschung von Bescheinigungen und Einladungen ermöglichten sie den ausreisewilligen afghanischen Staatsangehörigen, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Einreisevisums nach Deutschland (oder in die Schengen-Staaten) nicht vorlag, zu einem positiven Passvermerk, Den Ausreisewilligen kostete das je 10.000 bis 15.000 Euro. Die drei Helfer in Deutschland partizipierten dabei jeweils mit 250 Euro.

So kam – neben der Bewährungsstrafe – eine Geldstrafe von 1250 Euro hinzu. Die Summe errechnet sich aus fünf Fällen (von 32). Die Beschränkung auf diese Taten nach Antrag der Staatsanwaltschaft sorgte ebenfalls für ein „schlankes Verfahren“. 15.000 Euro, die bei den Ermittlungen beschlagnahmt wurden, verbleiben in der Staatskasse.

Neben den Geständnissen und der zum Teil mehr als zehn Jahre zurückliegenden Taten kam zwei Angeklagten ferner zugute, dass sie trotz ihres Alters, ihrer angeschlagenen Gesundheit und der Corona-Problematik keine Versuche unternommen hatten, sich durch ärztliche Atteste ihrer Verantwortung zu entziehen. Der jüngste Angeklagte, ein in Afghanistan geborener Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft präsentierte sich als Geschäftsmann mit sechs Kindern, die alle eine gute Ausbildung genossen hätten. Als ein in Deutschland engagierter Bürger ohne Vorstrafen, der nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sei, wie er in seinem Schlusswort sagte.

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