Leverkusen Küppersteg: 19-Jährige musste auf den Strich gehen

Mit das Letzte, das die Öffentlichkeit am Dienstag vom Verfahren mitbekommt, sind die Vorstrafen des 24-Jährigen. Richter Wilhelm Kremer arbeitet sich durch die Akten mit vier Verurteilungen. Die jüngste davon hat sich der Leverkusener nach einer Gerichtsverhandlung eingehandelt. Seinerzeit wurde ihm der Umgang mit seinem inzwischen sechsjährigen Sohn verboten. Daraufhin drohte er an, den zuständigen Richter umzubringen.

Nachdem er es vorgelesen hat, wendet Kremer seinen Blick von den Akten auf den Angeklagten und fragt lächelnd: "Was stellen Sie denn mit mir an, wenn das hier schief geht?" Zwar sind die Vorwürfe, um die es nun geht, wenig amüsant, aber Kremer ist gut aufgelegt, bemüht sich um eine lockere Atmosphäre bei der Verhandlung gegen den 24-Jährigen und einen zwei Jahre älteren Mitangeklagten aus Köln. Am Kölner Landgericht muss sich das Duo wegen Zuhälterei und weiterer Straftaten verantworten.

Gemeinsam sollen sie im Sommer 2012 eine damals 19-Jährige überredet haben, als Prostituierte zu arbeiten. Zunächst habe die Frau dies freiwillig gemacht. Während der 26-Jährige unter anderem die Preise festlegte, stellte der Leverkusener seine Wohnung in der Nähe des Kreisverkehrs über der B 8 in Küppersteg zur Verfügung und kümmerte sich darum, die Dienste der 19-Jährigen im Internet anzubieten und per E-Mail Termine zu machen. 40 Prozent des Verdienstes soll das Duo dafür behalten haben. Nach drei Monaten, im Oktober 2012, wollte die Frau allerdings aussteigen — und damit begann laut Anklage der Staatsanwaltschaft ein mehrmonatiges Martyrium für sie.

Um zu verhindern, dass sie aufhört, sollen die Männer gedroht haben, der Familie der Frau etwas anzutun und Flugblätter mit dem Hinweis auf ihre Tätigkeit zu verteilen. Auch Gewalt habe sie ertragen müssen: Der Leverkusener habe sie mehrfach, zum Teil bis zur Bewusstlosigkeit, gewürgt; vom Kölner habe es Tritte und Schläge gegeben. Im vorigen Jahr berichtete das vermeintliche Opfer davon der Polizei. Unter anderem kam auch zur Sprache, dass der Küppersteger einen der Kunden um 8000 Euro erleichtert haben soll, indem er diesem unter dem Namen Frau per E-Mail berichtet habe, sie befinde sich in finanziellen Nöten. Ein Großteil der Anklage beruht auf den Schilderungen der 20-jährigen Frau, die gestern ohne Öffentlichkeit aussagte. Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(rz)
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