Leverkusen Krankenhäuser in der Pflicht

Leverkusen · Am 1. Januar 2012 ändert sich das Versorgungsgesetz. Krankenhäuser sind dann gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement anzubieten. Dadurch soll der Übergang in den Pflegebereich erleichtert werden.

 Dr. Marc Spielmanns, Chefarzt der Inneren Medizin, im Remigius-Krankenhaus im Entlassgespräch mit einer Patientin. Ab Januar gilt ein neues Gesetz: Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement einzurichten.

Dr. Marc Spielmanns, Chefarzt der Inneren Medizin, im Remigius-Krankenhaus im Entlassgespräch mit einer Patientin. Ab Januar gilt ein neues Gesetz: Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement einzurichten.

Foto: Uwe Miserius

Seit 2007 haben "Versicherte Anspruch auf ein Versorgungsmanagement beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche" (Sozialgesetzbuch V, Stand 2010). Darum kümmerte sich bisher der Krankenhaus-Sozialdienst. Unter dem Namen "Entlassmanagement" wird dieser Anspruch nun noch dezidierter gesetzlich geregelt. Im Januar 2012 ändert sich das Versorgungsgesetz, und damit wird das "richtige" Entlassen von Patienten Pflicht für die Krankenhäuser.

Ein vernünftiges Entlassmanagement setzt voraus, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Krankenkassen eng zusammenarbeiten. Für Silke Niewohner von der Landesstelle für Pflegende Angehörige hakt es an genau dieser Stelle: "Es müssen endlich Netzwerke entstehen, die alle Beteiligten an einen Tisch holen." An der Stelle seien vor allem die Kommunen gefragt, ergänzt sie.

"Die wenigsten Krankenhäuser weisen ein ausgereiftes Entlassmanagement vor", es fehle an Zeit und Arbeitskräften, moniert Martin Theisohn von der Landesseniorenvertretung NRW. "Das Entlassdatum darf nicht einfach vom Himmel fallen", betont Theisohn. "94 Prozent der Senioren würden ihren Lebensabend gerne in den eigenen vier Wänden verbringen"; er wünsche sich, dass auf diesen Wunsch bei der Entlassung mehr Rücksicht genommen würde.

Krankenhäuser in der Bredouille?

Moritz Quiske, Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sieht das Problem an ganz anderer Stelle: "Es werden immer mehr Leistungen von den Krankenhäusern verlangt, eine Gegenfinanzierung gibt es jedoch nicht." Aufgrund des GKV-(Gesetzliche Krankenversicherung)Finanzierungsgesetzes fehlten den Häusern 500 Millionen Euro pro Jahr. Weiterer Kritikpunkt ist die Zusammenarbeit: "Die Krankenkassen und niedergelassenen Ärzte müssen kooperativ mit uns zusammenarbeiten. Dies ist oft nicht der Fall."

"Wir sind gut aufgestellt", sagt Remigius-Krankenhausleiter Frank Dünnwald. In den meisten Fällen gelinge eine nachstationäre Vermittlung nahtlos. "Unsere zwei Sozialarbeiterinnen arbeiten interdisziplinär mit Ärzten und Pflegepersonal zusammen", ergänzt er. Auch Frank Dünnwald kritisiert die Verteilung der finanziellen Mittel: "Mehr Personal kostet auch mehr Geld, an der Stelle hinkt das Gesetz."

Zudem hält er die Förderung des Anspruchdenkens beim Patienten für problematisch.

"Unsere Ärzte fordern den Sozialdienst an, und die Kollegen sind in der Regel noch am selben Tag auf der Station", versichert Detlef Odendahl vom Klinikum Leverkusen. Drei Vollzeit-Sozialarbeiter und eine Krankenpflegerin seien mit dem Entlassmanagement befasst. Trotzdem rechne das Klinikum mit einem Anstieg der Kosten im kommenden Jahr um 1,48 Prozent, so Odenthal.

Zusammenarbeit zentraler Aspekt

"Natürlich kann das Entlassmanagement an Stellen noch optimiert werden, aus unserer Erfahrung funktioniert die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern aber gut", berichtet Geschäftsleiter Wolfgang Pauls vom Wohnhaus Upladin. Für ihn wichtig: Die Hohl- und Bringschuld in der Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

(RP)
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